Urteil revidiert
Bin Ladens Leibwächter doch rechtmäßig abgeschoben
Die juristische Posse um den ehemaligen Leibwächter des Al-Kaida-Terrorpaten Osama bin Laden dürfte vorerst zu Ende sein. Laut einem Medienbericht urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass die am 13. Juli erfolgte Abschiebung des 42-jährigen Tunesiers in seine Heimat doch rechtmäßig gewesen sei. Das Gericht gab damit einem Eilantrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge statt. Dieses hatte gegen die Anweisung auf Rückholung des Abgeschobenen berufen.
Entgegen der Behauptungen Sami A.s, wonach ihm in seiner Heimat Folter drohe, habe das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen aufgrund „neuer tatsächlicher Umstände“ festgestellt, dass „Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung des Tunesiers durch seinen Heimatstaat“ nicht mehr wahrscheinlich seien, berichtet bild.de. Eine „diplomatische Zusicherung“ in Form einer Verbalnote der tunesischen Botschaft erfülle die von der Rechtssprechung gestellten Anforderungen. Das Gericht ging auch auf die politische Brisanz und die intensive mediale Berichterstattung ein und bewertete diese Aspekte ebenfalls als Garantie.
Ermittlungen wegen Hasspredigten mangels Tatverdachts eingestellt
Sami A. hatte jahrelang mit Frau und Kindern in Bochum gelebt und Sozialhilfe kassiert - obwohl er von den Behörden als „Gefährder“ eingestuft wird. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. Bin Laden ist der Gründer des Terrornetzwerks Al-Kaida.
Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten. Die Bundesanwaltschaft hatte laut Gericht gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt.
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