Schrecklicher Verdacht gegen eine Tiroler Mutter (31): Sie soll ihren zwei Wochen alten Buben im Zuge einer Routinebehandlung im Krankenhaus Zams beim Baden ertränkt haben. „Die Obduktion ergab einen mehrminütigen Sauerstoffmangel, wir gehen nicht von einem Unfall aus“, sagt Staatsanwalt Thomas Willam. Gegen die Frau - über sie wurde am Freitag eine vorläufige Anhaltung verhängt - werde wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung ermittelt.
Der Vorfall passierte bereits am Mittwoch: Das Baby war wegen einer leichten Gelbsucht im Krankenhaus Zams - eigentlich eine Routineangelegenheit. Bis die Mutter mit ihrem Buben allein war und ihn den bisherigen Ermittlungen zufolge beim Baden zu ertränken versuchte. Als das Kind bereits blau im Gesicht und ohne Bewusstsein war, kam der Vater hinzu. „Er setzte dann auch die Rettungskette in Gang“, schildert Willam.
Krankenhauspersonal kämpfte um Kind
Das Krankenhauspersonal, dem laut Staatsanwalt kein Vorwurf zu machen ist, kämpfte um das Leben des Buben, vorerst gelang die Reanimation. Doch am Donnerstagabend verstarb der Säugling in der Klinik Innsbruck. Schon am Freitagvormittag fand die Obduktion statt. „Todesursache war Ersticken und Ertrinken, in der Lunge des Kindes war Wasser“, so Willam.
Wie laufen nun die Ermittlungen? Laut Staatsanwalt war die Mutter nach der Tat in einer psychischen Ausnahmesituation, sie befindet sich derzeit in stationärer Behandlung und konnte noch nicht zum Vorfall befragt werden. Die Staatsanwaltschaft bestellte einen psychiatrischen Sachverständigen, der den Geisteszustand der 31-Jährigen beurteilen und ein Gutachten erstellen soll.
Verdacht der vorsätzlichen Tötung
Am Freitag wurde dann eine sogenannte vorläufige Anhaltung gegen eine Mutter verhängt - quasi das Pendant zu einer Untersuchungshaft bei nicht zurechnungsfähigen Verdächtigen, sagte Willam: „Gegen die Frau wird wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung ermittelt.“ Die Frau bleibt bis zur Entscheidung des Haftrichters in der Innsbrucker Justizanstalt in der psychiatrischen Abteilung.
Gleichzeitig befragt die Polizei Zeugen im Krankenhaus zum genauen Ablauf der Tragödie. „Es ist ja nicht unüblich, dass Eltern im Spital mit ihrem Kind allein sind“, betont Willam. Auch der Vater wird einvernommen, er könnte sich als naher Angehöriger aber einer Aussage entschlagen. Dem Staatsanwalt ist bisher nicht bekannt, dass die Mutter zuvor in irgendeiner Weise aufgefallen wäre. Diesbezügliche Ermittlungen laufen noch.
Gesetz für Tötung nach der Geburt greift nicht
Der Paragraf 79 des Strafgesetzbuches sieht für die Tötung eines Kindes bei der Geburt oder unter der Einwirkung des Geburtsvorganges vor, dass die Mutter „nur“ mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft zu bestrafen ist. „Diese Bestimmung kommt hier jedenfalls nicht zur Geltung, weil die Geburt schon zwei Wochen zuvor stattfand“, erläuterte Willam auf „Krone“-Nachfrage.
Andreas Moser, Kronen Zeitung
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