Schnellere Abschiebung
Neuer Plan: Punktesystem für kriminelle Asylwerber
Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) will straffällige Asylwerber mit einem Bewertungssystem frühzeitig erkennen und somit Schritte gegen ihren Aufenthalt einleiten können. Vor allem Intensivtäter - also Menschen, die Straftaten in Serie begehen - sollen dadurch aus dem System gezogen und abgeschoben werden können.
Um kriminelle Werdegänge von Migranten schneller zu erkennen, will die Polizei in Deutschland ein Frühwarnsystem einführen. Wie der „Spiegel“ berichtet, wollen die Polizeibehörden der Länder, die Bundespolizei und das BKA die Daten von verurteilten Straftätern und Tatverdächtigen zusammenfassen.
Nach Schwere der Straftat bewertet
Kriminelle Zuwanderer sollen demnach anhand eines Punktekatalogs innerhalb der Kartei nach der Schwere ihrer Straftat bewertet werden. In den vergangenen Jahren haben BKA-Ermittler auf ähnlichem Weg Mitglieder von Einbruchsbanden aus Georgien bekämpft, heißt es in dem Bericht weiter.
Intensivtäter des Landes verweisen
Ziel sei es, Intensivtäter zu erkennen und, wenn möglich, außer Landes zu bringen, erklärt BKA-Präsident Holger Münch gegenüber dem „Spiegel". Demzufolge sollen Straftäter Deutschland ab 60 Punkten verlassen müssen, heißt es.
Laut der Nachrichten-Website sollen die Strafpunkte folgendermaßen gestaffelt werden:
- Einen Punkt gibt es für Delikte ohne Freiheitsstrafe, wie etwa Diebstahl.
- Zehn Punkte gibt es für Delikte mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe, wie beispielsweise schwerere Formen des Drogenhandels.
- 70 Punkte gibt es für Taten, die mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden, wie etwa Mord.
Auch anerkannte Flüchtlinge im Visier
Aber nicht nur Asylwerber, auch anerkannte Flüchtlinge sollen mit dem System ins Visier genommen werden können. Geht es nach dem BKA-Chef, soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei diesen Migranten Sonderprüfungen durchführen - um festzustellen, ob das Amt seine Entscheidung wegen der verübten Straftaten zurücknehmen kann.
Offene Fragen
Allerdings bleiben einige Fragen zum Bewertungssystem offen - etwa, weil die deutsche Regierung bislang nicht nach Syrien abschiebt, wo der Bürgerkrieg weiterhin tobt. Folglich könnte es schwierig werden, straffällig gewordene Syrer in ihre Heimat abzuschieben.
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