Die Regierung will im Zuge der Mindestsicherungsreform, die am Mittwoch präsentiert werden soll, die Datenbasis verbessern. Über die weiterentwickelte Transparenzdatenbank will sie von Ländern, Sozialversicherungsträgern, AMS und den betroffenen Behörden genaue Angaben über Bezieher sammeln. Neben Alter, Geschlecht, Höhe und Dauer der Bezüge sollen auch aufenthaltsrechtlicher Status und ein allfälliger „Migrationshintergrund“ erfasst werden.
Dazu sollen die Bezieher gefragt werden, welche Staatsangehörigkeit ihre Eltern haben. Jüngste Angaben der Regierung, dass aktuell mehr als 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher „Migrationshintergrund“ hätten, waren auf Zweifel gestoßen. Denn es gibt - wegen des verworrenen Systems in neun Bundesländern und unterschiedlichen Zuständigkeiten unterschiedlicher auszahlender Stellen - kein gesamthaftes Bild der Bezieher.
Um künftig bessere Zahlen und eine „Gesamtschau zur Mindestsicherung“ zu bekommen, plant die Regierung jetzt nach Angaben der ÖVP ein „Bundesgesetz betreffend die bundesweite Gesamtstatistik über Leistungen der Sozialhilfe“. Alle betroffenen Behörden und Stellen werden verpflichtet, quartalsmäßig den Ländern genau vorgeschriebene Daten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sie sollen „pseudonymisiert“, also der Name durch eine Identifikationsnummer ersetzt werden. Die Länder sollen diese Daten statistisch aufbereitet an das Sozial- und das Finanzministerium weitergeben, das Sozialministerium soll sie zur jährlichen Gesamtstatistik zusammenfassen.
Mindestpension für Vergleich herangezogen
Ansonsten orientiert sich die Reform inhaltlich an den Beschlüssen der Regierungsklausur in Mauerbach, hieß es am Dienstag aus ÖVP- und FPÖ-Kreisen. So sind Kürzungen bei Zuwanderern mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen vorgesehen sowie ein Bonus für Alleinerziehende. Außerdem soll das neue Grundsatzgesetz schärfere Regelungen für arbeitsunwillige Personen vorsehen. Die Höhe der Mindestsicherung soll sich künftig an der Mindestpension von derzeit 863 Euro orientieren. Bei schlechten Deutsch- oder Englischkenntnissen oder bei Fehlen eines Pflichtschulabschlusses soll dieser Betrag um 300 Euro auf 563 Euro gekürzt werden.
Ob es bei Familien mit mehreren Kindern zu einer Begrenzung bzw. „Deckelung“ der Geldleistungen pro Haushalt kommen kann, wurde am Dienstag - trotz erfolgter Einigung der Koalitionspartner - noch unter Verschluss gehalten. Details werden rund um die Regierungssitzung am Mittwoch präsentiert.
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