Asylantrag abgelehnt

Messermord: Verdächtiger war bereits amtsbekannt

Tirol
27.11.2018 19:22

Rund um den blutigen Messermord an einem jungen Vorarlberger in Innsbruck kommen immer neue Details ans Tageslicht: So war ein Asylantrag, den der Afghane gestellt hatte, bereits Ende 2017 abgelehnt worden. Dagegen hatte der 24-Jährige aber Einspruch eingelegt - mit rechtsfreundlicher Unterstützung, wie die „Krone“ erfuhr. Zudem war der Verdächtige bereits amtsbekannt.

In der Nacht auf Sonntag wurde der 21-jährige Vorarlberger im Bereich der berühmt-berüchtigten Innsbrucker „Bogenmeile“ attackiert. Wie berichtet, wurde dem 21-Jährigen im Bereich Ing.-Etzel-Straße/Museumstraße ein Messer in den Hals gerammt. Wenig später erlag er in der Innsbrucker Klinik seinen schweren Verletzungen. Die Umstände des brutalen Verbrechens werden noch ermittelt, möglicherweise war zuvor ein Drogendeal zwischen Täter und Opfer geplatzt.

U-Haft beantragt
Die Polizei hatte kurz darauf zwei Verdächtige festgenommen. Einer wurde wieder auf freien Fuß gesetzt, der andere blieb in Polizeigewahrsam. Mittlerweile wurde für den verdächtigen Afghanen (24) auch Untersuchungshaft beantragt.

(Bild: APA/WWW.ZEITUNGSFOTO.AT)

Straffällig und negativer Asylbescheid
Der 24-Jährige ist auch kein unbeschriebenes Blatt und in Polizeikreisen amtsbekannt. Mehrfach soll der 24-Jährige bereits in Straftaten verwickelt gewesen sein, erfuhr die „Krone“. Zudem hatte der Beschuldigte Asyl in Österreich beantragt, der Antrag wurde aber Ende 2017 abgelehnt. Mit rechtsfreundlicher Unterstützung legte der 24-Jährige gegen den negativen Asylbescheid Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht ein, das Verfahren zog sich dadurch in die Länge.

Waffenverbotszone um Tatort
Der Afghane befindet sich nach wie vor in Polizeigewahrsam. Er hat in den bisherigen Einvernahmen jede Tatbeteiligung abgestritten. Im Bereich des Tatorts enlang des Ausgehviertels „Bogenmeile“ in Innsbruck gilt ab 1. Dezember eine Waffenverbotszone.

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