Interne Zerreißprobe
Merkels CDU lässt über Migrationspakt abstimmen
Die einen bezeichnen ihn als „Meilenstein“, die anderen als „Tiefpunkt“: Der UN-Migrationspakt sorgt in der CDU, der Partei der deutschen Kanzlerin Angela Merkel, für beträchtlichen Unfrieden. Nach anfänglichem Widerstand hat nun auch die Parteichefin eingesehen, dass eine Abstimmung über den umstrittenen UN-Text die beste Option ist, um die parteiinterne Debatte zu beenden. Der Migrationspakt wird nun beim CDU-Parteitag am 7. und 8. Dezember auf der Tagesordnung stehen.
Gesundheitsminister Jens Spahn, der für den CDU-Bundesvorsitz und damit Merkels Nachfolge kandidiert, hatte sich für eine Debatte und eine Abstimmung über den Pakt auf dem CDU-Parteitag in Hamburg ausgesprochen. „Notfalls“ solle Deutschland den Pakt später annehmen. In der Diskussion über den Text war immer wieder kritisiert worden, die deutsche Bundesregierung habe das Abkommen im Vorfeld nicht ausreichend kommuniziert und so der rechtspopulistischen AfD das Feld für Falschinformationen überlassen.
Vor knapp einer Woche warb die Bundeskanzlerin in einer Rede im Bundestag intensiv für den umstrittenen Pakt und meinte, es sei für Deutschland eine „Win-Win-Situation“, wenn sich die Bedingungen auf der Welt für Flüchtlinge und Arbeitsmigranten verbesserten. Zudem versuchte sie, die Ängste zu zerstreuen, wonach durch die Vereinbarung Souveränität und nationale Gesetzgebung eingeschränkt würden.
Video: Kundgebung gegen den Migrationspakt in Bonn
Kritiker warnen vor dem Völkergewohnheitsrecht
Über den UN-Migrationspakt wird schon seit Wochen heftig diskutiert. Der „Global Compact for Migration“ der Vereinten Nationen soll bei einer Konferenz in Marrakesch am 10. und 11. Dezember offiziell angenommen werden. Er umfasst eine Reihe von Leitlinien und Maßnahmen, deren Umsetzung rechtlich aber nicht bindend ist. Im Kern geht es um eine bessere internationale Zusammenarbeit in der Migrationspolitik und um Standards im Umgang mit Flüchtlingen. Die Kritiker - darunter auch Österreichs Regierung - betonen aber, dass durch die „Hintertür“ des Völkergewohnheitsrechts im Streitfall durchaus Gerichte im Sinne des Migrationspakts entscheiden könnten.
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