Nach Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) musste am Mittwoch ein weiterer Minister als Auskunftsperson im BVT-U-Ausschuss Rede und Antwort stehen. Justizminister Josef Moser (ÖVP) wurde vor allem zum umstrittenen Vorgehen der Korruptionsstaatsanwaltschaft rund um die Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung im Februar befragt. Moser gab zu, dass es einen ziemlichen „Ermittlungsdruck“ gegeben habe. Die Razzia sei schließlich am Vortag um 22.30 Uhr von einem Journalrichter genehmigt worden. Bezüglich der Information während seiner Pressekonferenz wenige Tage nach der Hausdurchsuchung, wonach diese „verhältnismäßig“ gewesen sei, betonte der Minister, dass das sein damaliger Wissenstand gewesen sei.
Wie berichtet, hat das Oberlandesgericht in einem Urteil festgehalten, dass die Razzia großteils rechtswidrig war. Die Operation der Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität (EGS) sah Moser nicht in seiner Verantwortung. Das sei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft gewesen, da habe der Minister keine Handhabe. Dass der EGS-Leiter FPÖ-Mitglied ist, habe er nicht gewusst.
Video: Der Auftritt von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vor dem U-Ausschuss
„Verfahren zeigt, dass die Justiz funktioniert“
Moser hat im Spätsommer eine eigene Gruppe bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg angewiesen, sich die Vorgänge um die Hausdurchsuchung im BVT noch einmal anzusehen. Ergebnisse gibt es hier noch keine. Insgesamt verteidigte der Minister das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Diese habe bei entsprechender Verdachtslage Ermittlungen führen müssen. In vielen Dingen sei das Vorgehen der Korruptionsstaatsanwaltschaft auch bestätigt worden, in anderen wie der Razzia nicht: „Das Verfahren zeigt, dass die Justiz funktioniert.“
Moser will Änderungen bei heiklen Untersuchungen
Moser verwies bei vielen Abgeordnetenfragen auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Wegen der BVT-Affäre sieht das Justizministerium aber Änderungsbedarf bei heiklen Ermittlungsgegenständen. So erklärte Moser, dass er es für „zweckmäßig“ halte, wenn bei Ermittlungen gegen Einrichtungen von besonderem Interesse die Oberstaatsanwaltschaft eingebunden wäre. Was die Beurteilung durch Journalrichter betrifft, so solle es mündliche Genehmigungen nur noch geben, wenn Leib und Leben in Gefahr seien.
Der Justizminister nahm Kickl, der noch als FPÖ-Generalsekretär in den Besitz eines Konvoluts an Vorwürfen gegen BVT-Beamte gekommen war, in Schutz. Laut Moser hatte sein nunmehriger Regierungskollege vor Amtsantritt keine Anzeigenpflicht gehabt. Die Vorwürfe hatten die BVT-Affäre erst ins Rollen gebracht.
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