„Es war falsch“

Schul-Massaker geplant: Haft und Einweisung!

Österreich
28.11.2018 14:35

Am Landesgericht Korneuburg ist am Mittwoch der 18-jährige Mario S. zu sechs Jahren Haft sowie Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Er hatte einen Amoklauf an seiner ehemaligen Schule geplant und sogar einen Schuss abgegeben. Der Bursche verletzte dabei einen Schüler (19) schwer. Dass nicht noch mehr passierte, ist nur dem Umstand zu verdanken, dass sich sein Gewehr danach nicht mehr laden ließ. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der gebürtige Wiener, der im Alter von elf Jahren mit der Familie nach Niederösterreich gezogen ist, war selbst einmal Schüler in Mistelbach und es sei ihm dort laut Anklage „ziemlich schlecht gegangen“. „Ich habe mich dort fehl am Platz, ungewollt gefühlt. Ich habe keine Freunde gefunden“, sagte der 18-Jährige vor Gericht. „Man hat sich über mich lustig gemacht und ich bin nicht so akzeptiert worden, wie ich bin“, so der Angeklagte.

„Kann es kaum erwarten, jeden zu erschießen
Seit dem Frühjahr hegte Mario S. aus diesem Grund Interesse an Amokläufen an US-Schulen. Seine großen Vorbilder waren Eric Harris und Dylan Klebold, die vor fast 20 Jahren an der Columbine High School ein blutiges Massaker anrichteten. Er überlegte, es ihnen gleichzutun. In einer Art Tagebuch - dem „Journal des Wrathkeeper“ („wrath“: engl. „Zorn“) - schrieb er seine Gedanken nieder: „Ich kann es kaum erwarten, jeden zu erschießen, der mich verarscht hat.“

(Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)
(Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)

Schrotflinte und 25 Patronen gekauft
Zunächst wollte er ein Sturmgewehr des Bundesheeres mitgehen lassen. Er versah dort bei der Wache seinen Dienst. Dann entschloss er sich aber, eine andere Waffe zu verwenden. Dazu besorgte er sich eine Schrotflinte und 25 Patronen um 195 Euro und kaufte sich - seinen Vorbildern nacheifernd - über das Internet eine entsprechende Hose und einen dunklen Trenchcoat. In seinem Tagebuch legte er den „Doomsday“ („Tag des Jüngsten Gerichts“) fest. Am 9. Mai hatte der Grundwehrdiener dienstfrei, er packte seine Waffe und alle Utensilien in eine Tasche und fuhr zur Schule.

(Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)

Schuss aus der Hüfte auf 19-Jährigen
Beim Schuleingang sah er einen 19-Jährigen, der gerade zum Bahnhof gehen wollte. Aus der Hüfte gab er einen Schuss ab, drei Dutzend Schrotkugeln trafen den Schüler in die rechte Körperhälfte - unter anderem ins Gesicht, in den Kiefer sowie in den Nacken - und drangen tief in die Weichteile ein. Der 19-Jährige erlitt im strafrechtlichen Sinn schwere Verletzungen.

Der Grundwehrdiener versuchte dann, die Waffe erneut zu laden, scheiterte jedoch daran, weil sich die verschossene Patrone aus dem Lauf nicht entfernen ließ. Laut Staatsanwalt Friedrich Köhl lief er in Panik zum Bahnhof und flüchtete nach Hause.

(Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)

„War falsch, was ich gemacht habe“
„Danach bin ich zur Besinnung gekommen. Es war falsch, was ich gemacht habe“, sagte der 18-Jährige. Er habe nachladen wollen, um sich selbst zu töten. Mario S. warf die Tasche samt Waffe weg und lief davon. In der Tasche befand sich jedoch ein Freifahrtsschein und ein Versicherungsantrag auf seinen Namen. Noch am selben Tag stellte er sich bei einer Polizeiinspektion in Wien-Floridsdorf.

Staatsanwalt Köhl hat zusätzlich die Einweisung des Burschen beantragt. Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter bescheinigte dem 18-Jährigen zwar, zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen zu sein, die Gefährlichkeit, die vom Beschuldigten ausgehe, könne jedoch nur durch eine intensive psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung hintangehalten werden. Die medizinischen Voraussetzungen für die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch liegen demnach vor.

„Nur“ einfacher Mordversuch
Die Geschworenen hatten zwei Hauptfragen zu beantworten. In der einen ging es um den Mordversuch an dem 19-Jährigen, der durch das Schussattentat schwer verletzt wurde. Diese bejahten die Laienrichter einstimmig. In der zweiten wurden die Geschworenen gefragt, ob der 18-Jährige auch des mehrfachen Mordversuchs an anderen Schülern der Einrichtung schuldig ist. Das verneinten die Laienrichter mit 0:8 Stimmen. Der Angeklagte - anwaltlich vertreten durch Werner Tomanek - nahm das Urteil an, Staatsanwalt Köhl gab keine Erklärung ab.

Mildernd wurden die Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis („Ich bekenne mich schuldig“, hatte der 18-Jährige dem Geschworenengericht am Prozessbeginn gesagt), die herabgesetzte Dispositionsfähigkeit durch seine Persönlichkeitsstörung und seine Unreife gewertet. Erschwerend war die Tatbegehung unter Einsatz einer Schusswaffe. Dem 19-Jährigen, der durch das Schussattentat Dutzende Schrotkugeln abbekam, wurden 15.500 Euro Schmerzengeld plus Zinsen zugesprochen. Zudem haftet der 18-Jährige auch für spätere medizinische oder psychische Folgen.

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