Der eine rekrutierte in Graz für den IS, der andere hatte sich bereits das Know-how für einen Terroranschlag aus dem Internet heruntergeladen: Ein 38-jähriger österreichische Staatsbürger und ein 24-jähriger Bulgare sind am Mittwoch wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung zu acht bzw. sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der 38-Jährige soll mehrere Personen, unter ihnen auch Familien mit Kindern, überredet haben, nach Syrien zu gehen und sich dem IS anzuschließen. Der 24-Jährige reiste ebenfalls zur Terrormiliz und kehrte 2015 zurück. Auf einem USB-Stick in seiner Wohnung hatte man Anleitungen zum Bombenbau sichergestellt.
Der Prozess hatte in Graz unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen - von vermummten Justizwachebeamten bis schwer bewaffneter Cobra - stattgefunden und drei Tage gedauert. Der 38-jährige Österreicher soll laut Ankläger in einem radikalen Glaubensverein „eine zentrale ideologische Rolle“ eingenommen haben. Ihm wurde angelastet, mehrere Personen überredet zu haben, tatsächlich nach Syrien zu gehen und sich dem IS anzuschließen. Zwei Paare und ihre insgesamt neun Kinder waren unter ihnen, „die direkt in die Hölle gegangen sind“, wie es der Staatsanwalt formulierte. Die Eltern hatten sich nach ihrer Rückkehr in Graz vor Gericht verantworten müssen und wurden verurteilt.
Islamist lehnt Gericht ab: „Keine Antwort“
Der Islamist hatte mehrfach betont, dass er das Gericht nicht anerkenne. Auch sein Pflichtverteidiger durfte nicht für ihn sprechen und nahm daher schweigend an der Verhandlung teil. Die Standardantwort des Beschuldigten lautete: „keine Antwort“. Er distanzierte sich auch von seinen bisherigen Aussagen: „Da bin ich eingeschüchtert worden“, erklärte er. Ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes beschrieb den fanatischen Mann als Vertreter einer „ursprünglichen Richtung des Islam, die alle demokratischen Strömungen ablehnt“.
Bulgare hortete Bombenpläne und wollte „Köpfe abschneiden“
Der 24-jährige Bulgare war selbst nach Syrien gereist und 2015 wieder zurückgehkehrt. Bei ihm wurde bei einer Hausdurchsuchung ein USB-Stick mit Texten zu den Themen „Sprengstoff-Bombenlehre“, „Anschlag mit Mobiltelefon“, „Herstellung und Verwendung biologischer Waffen“ oder „militärische Nutzung von Elektronik“, zu Blei- und Arsenvergiftungen sowie der Herstellung von Napalm sichergestellt. „Das war ein Lehrgang zur Durchführung von Terroranschlägen“, befand der Staatsanwalt. Zusätzlich wurden beim Beschuldigten an der Türschnalle seines Zimmers im Männerwohnheim Spuren des Sprengstoffs TNT (Trinitrotoluol) gefunden. Zu einem Mädchen soll er außerdem gesagt haben, er habe jetzt „Lust, ein paar Köpfe abzuschneiden.“
Gutachter: Mit Plänen wäre Anschlag möglich gewesen
Während der Ankläger ihn als „massiv radikal“ einstufte, nannte ihn sein Verteidiger einen „neugierigen Menschen“, der sich „Blödsinn heruntergeladen hat“. Die Bomben-Baupläne und andere technische Anleitungen wurden von einem Sprengstoff-Sachverständigen untersucht. „Das sind Schaltbilder, die elektrotechnische Grundschaltungen darstellen. Die Standardschaltungen wurden um elektronische Detonatoren erweitert, um eine Sprengung auszulösen“, erklärte der Gutachter. „Alle Schaltungen sind voll funktionstüchtig“, bestätigte der Experte auf die Frage des Richters, ob man aus diesen Plänen tatsächlich Bomben hätte herstellen können.
Auf dem USB-Stick fand sich auch eine Beschreibung, wie man eine Sprengung mit einem Mobiltelefon zünden könne. „Das ist eine Anleitung für eine Fernauslösung, die funktioniert“, meinte der Sachverständige. Eine weitere Anleitung betraf die Herstellung eines Sprengstoffes aus Salpeter, Schwefelsäure und Glycerin sowie die Erzeugung von Napalm. Den Schwierigkeitsgrad der Herstellung eines solchen Stoffes beschrieb der Gutachter „vom Niveau her wie ein normales Gericht, so, als ob man kochen würde“.
Urteil nicht rechtskräftig
Die Geschworenen befanden beide Angeklagten für schuldig. Der 38-jährige Österreicher muss acht Jahre ins Gefängnis, der 24-jährige Bulgare wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Beide waren seit Jänner 2017 in Untersuchungshaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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