Mitarbeiter entlastet

„Freispruch“ für Programmierfehler bei BMW Steyr

Oberösterreich
05.12.2018 16:00

Das Verfahren der Staatsanwaltschaft München I wird zwar erst Anfang 2019 abgeschlossen sein, schon jetzt kann im BMW-Motorenwerk in Steyr aber aufgeatmet werden: Nach der Razzia im März wegen einer Fehler-Software wird’s keine strafrechtlichen Folgen für den Mitarbeiter geben, der den Fehler gemacht hat.

Im März hatte die Sache viel Staub aufgewirbelt: Am Tag vor der Präsentation des BMW-Jahresergebnisses gab’s beim Autohersteller eine Razzia der Staatsanwaltschaft München I. Rund 100 Beamte durchsuchten die Zentrale sowie das Forschungs- und Innovationszentrum in München und das von Christoph Schröder geführte Motorenwerk in Steyr. Der Vorwurf lautete Abgas-Manipulation, ausgelöst durch eine Software, die in Steyr entwickelt wurde und bei den Modellen 750d und M550d im Einsatz war.

861 Fahrzeuge in Österreich betroffen
Nach monatelangen Ermittlungen klärt sich die Sache langsam auf. Schon im Sommer wurde die Zahl der betroffenen Fahrzeuge nach unten geschraubt: von rund 11.400 auf etwa 7600. Nun verrät die Staatsanwaltschaft München I, dass die Fehler-Software in rund 7900 Pkw gelaufen ist. 7163 betroffene Fahrzeuge sind in Europa unterwegs, davon 861 in Österreich.

Keine strafrechtlichen Folgen
Zudem gibt’s für die Beamten mittlerweile auch keinen Zweifel mehr daran, dass der Fehler in Steyr begangen wurde. Aber so viel steht schon fest: Für den Mitarbeiter, der für die Programmierung verantwortlich war, gibt’s keine strafrechtlichen Folgen. Der BMW-Beschäftigte muss also kein Gerichtsverfahren, keine Verurteilung, Geldstrafe und Ähnliches fürchten. „Insgesamt wird angestrebt, das Verfahren Anfang nächsten Jahres zum Abschluss zu bringen“, sagt Oberstaatsanwältin Anne Leiding.

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