Die Bundesregierung ringt offensichtlich mit ihrer Position, was den UNO-Flüchtlingspakt betrifft. Hieß es noch vor wenigen Tagen relativ deutlich, Österreich werde der Vereinbarung zustimmen, wurde am Freitag plötzlich erklärt, dass dieser Pakt lediglich „zur Kenntnis genommen“ werde und es „keine Unterschrift“ von Österreich geben werde. „Wir Freiheitlichen sind ausschließlich der österreichischen Bevölkerung verpflichtet“, betonte Vizekanzler Heinz-Christian Strache in einer Stellungnahme gegenüber krone.at. Später ergänzte ein Sprecher aus dem Vizekanzler-Büro allerdings: „Natürlich stimmen wir der Resolution zu.“
Zur UNO-Konferenz in Marrakesch wird kein Vertreter aus Österreich entsandt. Wie berichtet, wird bereits der Migrationspakt (nicht zu verwechseln mit dem Flüchtlingspakt) nicht von der österreichischen Regierung unterstützt. Man wolle durch diesen Schritt unterbinden, dass ein „Soft Law“ oder „Völkergewohnheitsrecht“ daraus entstehe, betonte Strache einmal mehr gegenüber krone.at. „Wir haben das verhindert und unsere österreichische Souveränität und Selbstbestimmung geschützt.“
„Es gibt nichts zu unterschreiben“
Doch auch der Flüchtlingspakt, der kein verpflichtendes Abkommen, sondern nur eine Resolution im Rahmen eines UNHCR-Berichtes sei, werde von Österreich „nicht unterschrieben“, sondern „nur zur Kenntnis genommen“, so Strache, der in weiterer Folge ergänzte: „Wir unterzeichnen diesen nicht, weil es schlicht und ergreifend nichts zu unterzeichnen gibt.“ Auch das Außenministerium betonte am Freitag, dass man der Resolution zustimmen werde.
Der Flüchtlingspakt habe weiters keinerlei Auswirkung auf die Souveränität und Selbstbestimmung Österreichs. Dafür hätten die Freiheitlichen auch mit einer Regierungserklärung gesorgt, die rechtlich verbindlich sei und an die UNO-Vertreter übermittelt werde. „Dieser Verantwortung für Österreich und für unsere Bevölkerung kommen wir in allen Bereichen unseres Handelns konsequent nach. Das ist gelebte Verantwortung als soziale Heimatpartei in der Regierung“, ließ der Vizekanzler wissen.
Der Unterschied zwischen Migrations- und Flüchtlingspakt
Aktuell sind zwei ähnliche Begriffe im Gespräch: Eine UN-Vereinbarung beschäftigt sich ausschließlich mit Migration („Migrationspakt“), ein andere Resolution tatsächlich mit Flüchtlingen. So geht es beim „Flüchtlingspakt“ um Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen müssen, da sie dort bedroht werden - also anerkannte Flüchtlinge. Im Migrationspakt dagegen geht es darum, wie Einwandererbewegungen grundsätzlich in Zukunft besser bewältigt werden sollen. Es wäre das erste globale Abkommen zu dieser Thematik. Der Flüchtlingspakt hat dagegen mit der Genfer Flüchtlingskonvention bereits eine Grundlage.
Zustimmung zu Flüchtlingspakt erst vor wenigen Tagen bekannt gegeben
Erst Ende November hieß es aus dem Außenministerium, man werde dem Flüchtlingspakt zustimmen: Im Gegensatz zum UNO-Migrationspakt, der abgelehnt wurde, gehe es hier „ganz klar um Flüchtlinge“ und eben nicht allgemein um Migranten. Die Verpflichtungen Österreichs würden außerdem in dieser Vereinbarung nicht über jene der Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehen.
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