Dieser Prozess ist wohl einzigartig: Zwölf südsteirische Landwirte müssen sich am 17. Jänner am Grazer Straflandesgericht verantworten, weil ihre Schweineställe die Luft verunreinigt haben sollen. Zudem hätten die Bauern zu viel Gülle ausgebracht, sodass Boden und Grundwasser darunter litten. Der Ausgangs des Prozess könnte richtungsweisend für die Branche sein.
Alle zwölf Angeklagten wohnen in und um Seibersdorf (Gemeinde Murfeld, Bezirk Südoststeiermark), einem Ort, in dem besonders viele große Schweinemastbetriebe angesiedelt sind. Vorgeworfen wird den Bauern, von Anfang 2015 bis Mitte Novemer 2018 - also fast vier Jahre lang - „durch nicht konsensgemäße Schweinehaltung“ bzw. den dadurch entstandenen Emissionen die Luft so verunreinigt zu haben, dass eine Gesundheitsgefahr für „eine größere Zahl von Menschen“ entstand.
Anzeige der Umweltanwältin
Hintergrund ist eine Anzeige von Umweltanwältin Ute Pöllinger von November 2016. „Es gab Probleme mit den Bewilligungen der Ställe“, sagt sie zur „Krone“. Laut der Initiative „SteierInnen gegen Tierfabriken“ seien bei Erhebungen der Staatsanwaltschaft mehr als die Hälfte der Mastschweine in Seibersdorf „illegal“ gehalten worden (6819 Schweine vs. 5242 „legale“ Tiere).
Diese Probleme werden nun nach und nach bereinigt. „Es gibt große Bemühungen der betroffenen Landwirte, sie nehmen viel Geld für Umbauarbeiten in die Hand“, betont Pöllinger.
Zu viel Gülle ausgebracht?
Nicht von Pöllinger angezeigt, aber dennoch Teil der Anklage ist die mutmaßliche Überdüngung von Feldern mit Schweinegülle sowie stickstoffhaltigem Mineraldünger. Der Zustand des Bodens und in weiterer Folge des Grundwassers sei dadurch über eine lange Zeit verschlechtert gewesen, meint die Staatsanwaltschaft. Hier wird es allerdings schwierig werden, die Verschmutzung einem konkreten Bauern zuzuordnen.
Sachverständige am Wort
Der Richter hat zwei Sachverständige bestellt: zum einen soll die Auswirkung auf die Umwelt, zum anderen sollen medizinische Folgen beurteilt werden. Die Verhandlung ist vorerst für einen Tag angesetzt. Der Strafrahmen liegt einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Eine Diversion ist möglich.
Keine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer
Eine Verurteilung könnte die Branche der Schweinebauern in ihren Grundfesten erschüttern. Die Landwirtschaftskammer wollte am Donnerstag zu dem laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben.
„Es geht um mehr als nur Seibersdorf“
Von Anton Sütterlüty von der Initiative „SteirerInnen gegen Tierfabriken“ heißt es: „In diesem Verfahren geht es um mehr als nur um Seibersdorf. Dieses Verfahren wird hoffentlich endlich zeigen, wie es um die Umwelt in der Südsteiermark steht. Die hier stetig gewachsene Intensivtierhaltung ist an der Grenze, was die Umweltverträglichkeit betrifft! Das beweisen auch die steten Hinweise aus der Bevölkerung.“
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