Flughafen Wien

Nur beschränkte Kontrollrechte für Rechnungshof

Niederösterreich
19.12.2018 11:13

Der Verfassungshof hat entschieden, dass der Rechnungshof (RH) bei der börsennotierten Flughafen Wien AG nur teilweise Einsicht nehmen darf. Der Rechnungshof nahm die Entscheidung „mit Bedauern“ zur Kenntnis. „Das ist kein guter Tag für die Kontrolle und Transparenz in Österreich“, sagt Sprecher Christian Neuwirth.

Die Einschränkung bezieht sich darauf, dass nur die Unterlagen im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Mai 2017 eingesehen werden dürfen. Die Flughafen Wien AG sei in diesem Zeitraum über den von der Hauptversammlung im Jahr 2013 bestellten Aufsichtsrat durch die Gebietskörperschaften Wien und NÖ tatsächlich beherrscht worden, teilte der VfGH am Mittwochvormittag auf seiner Homepage mit. Die Anträge betreffend der Zeitspanne von 1. Juni 2017 bis 27. Februar 2018 wurden abgewiesen.

(Bild: APA/Georg Hochmuth)

Flughafen wehrte sich gegen Prüfung
Der Airport hatte sich gegen eine Prüfung durch den RH gewehrt. Das Argument des Flughafen Wien war dabei, dass der australische Investor IFM (Airports Group Europe) seine Beteiligung auf 39,8 Prozent aufgestockt hatte, womit es einen gleich starken Aktionär gebe, wie dies die Länder Wien und Niederösterreich mit gemeinsam 40 Prozent sind.

(Bild: Peter Tomschi)

„Das ist nicht im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“
Präsidentin Margit Kraker hofft nun, dass die Kontroll-Lücke gesetzlich geschlossen wird. Denn laut dem VfGH-Erkenntnis vom Mittwoch darf der Rechnungshof den Flughafen Wien-Schwechat in der Zukunft gar nicht mehr kontrollieren. Damit bleiben große Projekte wie Planung und Bau der dritten Piste ungeprüft.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker (Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker

„Das ist nicht im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“, merkte RH-Sprecher Neuwirth an.

Politik soll Prüfkompetenz des Rechnungshofs stärken
Kraker hofft nun, dass sich die Politik der Sache annimmt. Die RH-Präsidentin will sich bei den Parlamentsfraktionen um eine klare gesetzliche Regelung bemühen, mit der „die Prüfkompetenz des Rechnungshofes gestärkt und nicht geschwächt wird“.

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