Robert K., der die kleine Hadishat am 11. Mai in seiner Wohnung im Wiener Bezirk Döbling getötet hat, ist im Prozess am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde der Schüler in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin des Burschen, Liane Hirschbrich, erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Monika Gansterer gab vorerst keine Erklärung ab. Der Bursch selbst wirkte bei der Urteilsverkündung ruhig und gelassen und erklärte mit fester Stimme: „Ich habe das Urteil verstanden.“
Im Mittelpunkt der Verhandlung standen die zwei einander widersprechenden psychiatrischen Gutachten von Peter Hofmann und Werner Gerstl. Während der Erstgutachter Hofmann dem Burschen Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigte, ging der Linzer Kinder- und Jugendneuropsychiater Gerstl davon aus, dass eine seit Längerem unbehandelte Schizophrenie des Musterschülers handlungsbestimmend war.
Geschworene stuften Burschen als schuldfähig ein
Die Geschworenen folgten mehrheitlich dem Gutachten des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Psychiaters Hofmann und stuften den 16-Jährigen mit 7:1 Stimmen als zurechnungsfähig und damit schuldfähig ein. Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren erschien dem Schwurgericht eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren schuld- und tatangemessen. Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit und die geständige Verantwortung des Burschen sowie - wie Richter Daniel Rechenmacher sagte - „eine gewisse Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit“ mildernd berücksichtigt.
„Stimme im Kopf hat gesagt, ich soll zustechen“
Der mittlerweile 17-jährige K. hatte sich in der Verhandlung schuldig bekannt, aber erklärt, Stimmen hätten ihm die Bluttat befohlen. Die Stimmen höre er schon seit Jahren, meinte der Angeklagte. Er höre sie „den ganzen Tag“ und nehme darüber hinaus auch Personen wahr, die - wie er nach seiner Festnahme erfahren habe - in Wahrheit gar nicht existieren.
Staatsanwaltschaft forderte „Obergutachten“
Für die Staatsanwältin stand fest, dass der damals 16-Jährige das Mädchen „brutal getötet“ hat, wie die Anklägerin in ihrem Eingangsplädoyer erläuterte. Sie forderte zur Feststellung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten vom Gericht ein „Obergutachten“, dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Von der Beiziehung eines weiteren psychiatrischen Sachverständigen sei keine „Verbreiterung der Entscheidungsgrundlagen“ zu erwarten, begründete Richter Rechenmacher die Abweisung.
Damit mussten die Geschworenen entscheiden, welchem der zwei Gutachten sie folgen. Es hing somit von acht juristischen Laien ab, ob der 17-Jährige wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren verurteilt oder als nicht schuldfähig eingestuft wird und damit nicht verurteilt werden kann.
Ende 2017 habe Robert K. begonnen, sich mit dem Thema Mord auseinanderzusetzen und sich überlegt, „was die beste Variante wäre“. Am 11. Mai 2018 hätten sich die Mordgedanken des Schülers „manifestiert“. Die siebenjährige Hadishat, die mit ihrer Familie in derselben Gemeindebau-Anlage lebte, hatte an diesem Tag den Angeklagten und dessen jüngeren Bruder - wie oft zuvor in der Vergangenheit - besucht.
Mädchen in Badewanne getötet
Das Mädchen spielte mit dem kleinen Bruder auf der Playstation, der 16-Jährige gab ihr danach ein Eis, ehe er sie - wie die Staatsanwältin ausführte - „mit den Händen am Hals gepackt und gewürgt hat“. Die Siebenjährige habe gehustet, der Angeklagte habe darauf „beschlossen, ihr den Hals abzuschneiden“, sagte die Staatsanwältin. Daher habe er das Mädchen ins Badezimmer bugsiert, in die Dusche gestellt, aus der Küche ein Messer geholt, das Mädchen mit der linken Hand fixiert und mit der rechten Hand „Sägebewegungen“ mit dem Messer ausgeführt. Ein Halsschnitt habe zum Tod geführt.
Schwerste Sicherheitsvorkehrungen
Der Prozess wurde unter schwersten Sicherheitsvorkehrungen in und um das Straflandesgericht abgehalten. Die Polizei und die Justizwache hatten mit einem Großaufgebot Stellung bezogen. Für das gesamte Landesgericht galt ein absolutes Fotografier- und Filmverbot. Der Vater der getöteten Siebenjährigen saß zuletzt in Südtirol wegen Schlepperei im Gefängnis. Im Juni kehrte er von einem genehmigten Freigang nicht in die Justizanstalt zurück. Es wurde befürchtet, der Mann könnte versuchen, zur Verhandlung gegen den 17-Jährigen zu erscheinen.
Die Familie des Opfers - unter den Zuschauern befanden sich die Mutter, ein Onkel, der ältere Bruder und eine Tante Hadishats - bewahrte Ruhe. Es kam zu keinerlei Unmutsäußerungen oder gegen den Angeklagten gerichteten Feindseligkeiten.
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