Der seit September in der Türkei inhaftierte österreichische Journalist Max Zirngast ist in der Nacht auf Dienstag aus der Haft entlassen worden. Allerdings hatte man ihn vom Gefängnis in Ankara noch über Nacht in die Ausländerbehörde in der Nähe von Sincan überführt - eine letzte Bescheinigung des Migrationsamts fehlte, berichteten Unterstützer auf Twitter. Zuvor hatte ihn allerdings seine Familie endlich in die Arme schließen können. Zirngast war wegen Terrorverdachts festgenommen worden und seitdem in Haft gesessen. Stundenlang hatten seine Familie und Freunde vor dem Gefängnis nahe Ankara ausgeharrt und die Freilassung des Journalisten erwartet. Er kommt allerdings unter Auflagen frei: Zirngast darf die Türkei nicht verlassen und muss sich einmal pro Woche bei der Polizei melden.
Was die türkischen Behörden dem Journalisten genau vorwerfen, sei weiterhin unklar, betonte Peter Guschelbauer, Sprecher des Außenministeriums, am Montagabend. Die Solidaritätsplattform „#FreeMaxZirngast“ veröffentlichte Fotos der wartenden Angehörigen und Freunde auf Twitter. Zudem wurde der Anwalt Zirngasts mit den Worten zitiert: „Die Anklage ist substanzlos, natürlich Haftentlassung.“ Erst nach Mitternacht war Zirngast endlich aus dem Gefängnis gelassen worden.
Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) bezeichnete die Entlassung Zirngasts als einen „ersten wichtigen Schritt“. „Wir werden uns weiterhin für die möglichst rasche Abwicklung des Strafverfahrens einsetzen“, teilte Kneissl am Montag mit. Erfreut zeigte sich die Ministerin, dass „unsere umfangreichen Bemühungen in diesem Fall konkrete Früchte tragen“. Zirngast und seinen Eltern wünschte sie ein „unter den Umständen möglichst frohes Weihnachtsfest“.
Gericht hatte Entlassung angeordnet
Zirngasts Anwalt hatte zuvor der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitgeteilt, ein Gericht in Ankara hätte am Montag die Entlassung angeordnet. Allerdings dürfe er nicht ausreisen und müsse sich jede Woche bei der Polizei melden. Sein Mandant müsse sich auch nach wie vor wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vor Gericht verantworten. Prozessauftakt sei am 11. April 2019.
Wegen Terrorverdachts verhaftet
Der Österreicher war im September festgenommen worden. Er arbeitete unter anderem für die linke Zeitschrift „re:volt“. Dabei setzte er sich kritisch mit dem Verhältnis der Türkei zur verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans PKK auseinander. Auch in der Haft schrieb Zirngast über Erdogan und schilderte die Haftbedingungen. Die PKK gilt in der Türkei, Europa und den USA als Terrororganisation.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.