1,5 Mio. € gefordert

Gericht muss Wert von Hitlers Geburtshaus klären

Oberösterreich
27.12.2018 11:28

Der Streit um Adolf Hitlers Geburtshaus in Braunau am Inn geht in die nächste Runde: Nachdem die vormalige Besitzerin enteignet und von der Republik Österreich mit 310.000 Euro entschädigt wurde, will Gerlinde P. gegen die Summe vorgehen: Die Liegenschaft sei das Fünffache wert, meint auch ihr Anwalt Gerhard Lebitsch im Gespräch mit krone.at.

Das zweistöckige Haus mit dem unrühmlichen historischen Hintergrund bleibt weiterhin ein Zankapfel zwischen der ehemaligen Besitzerin und dem Staat: Denn die Entschädigungssumme von 310.000 Euro sei für das zweistöckige Gebäude, die Garagen und den Parkplatz viel zu wenig, so Lebitsch am Donnerstag. „Die Sachverständige des Ministeriums hat den Wert der Parkplätze viel zu niedrig angesetzt. Diese allein sind nicht 110.000 Euro, sondern vielmehr an die 840.000 Euro wert“, sagt der Jurist.

Ein Gebäude mit dunkler Vergangenheit - auch wenn in dem Haus selbst keine Verbrechen verübt wurden. (Bild: AFP)
Ein Gebäude mit dunkler Vergangenheit - auch wenn in dem Haus selbst keine Verbrechen verübt wurden.

Haus sollte keine Gedenkstätte für Neonazis werden
Dass der Wert zu niedrig angesetzt wurde, hat schon ein gerichtlich beauftragter Gutachter festgestellt: Die Immobilie sei entweder 800.000 oder gar 1,5 Millionen Euro wert, hieß es - je nachdem, ob die historische Bedeutung der Immobilie in die Entschädigung einfließt. „So einen Fall hat es noch nie gegeben“, so Lebitsch.

Gerade wegen seines historischen Werts war das Geburtshaus für die Republik von Interesse: Man wolle verhindern, dass daraus eine Gedenkstätte für Neonazis werde, so die Begründung.

Der Mahnstein vor dem Hitler-Geburtshaus (Bild: APA/Manfred Fesl)
Der Mahnstein vor dem Hitler-Geburtshaus

Nicht nur gegen die Summe, auch gegen die Enteignung an sich kämpft die ehemalige Besitzerin an. Sie brachte eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein. Ob sich die Behörde des Falles überhaupt annimmt, ist allerdings ungewiss. Auch der Anwalt ist skeptisch: „Der Gerichtshof in Straßburg greift leider viel weniger Fälle auf als früher.“

Geburtshaus steht seit sieben Jahren leer
Ebenfalls unklar ist weiterhin, was mit dem Gebäude passieren soll, das seit 2011 leer steht. Das Innenministerium teilte mit, dass man das unter Denkmalschutz stehende Haus zuerst renovieren müsse. Danach könne man sich beispielsweise eine soziale Nutzung vorstellen. Bereits früher hatte der Verein Lebenshilfe dort seine Räumlichkeiten. Vor zwei Jahren wurde noch der Abriss der brisanten Immobilie diskutiert, diese Pläne wurden allerdings rasch wieder verworfen.

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