Nasenbeinbruch für einen mutmaßlichen Sexangreifer: Der Vorfall am Silvesterpfad vor dem Wiener Rathaus - und die schmerzhaften Folgen für den Verdächtigen - haben am Mittwoch für Schlagzeilen gesorgt. Eine junge Touristin aus der Schweiz hatte sich tatkräftig gegen die mutmaßliche sexuelle Belästigung eines jungen Afghanen gewehrt, ihm offenbar im Reflex auf die Nase geschlagen - und diese gebrochen. Die nun möglichen Konsequenzen für die 21-Jährige sind mannigfaltig und reichen theoretisch bis hin zu einem Strafprozess ...
Denn angezeigt wurden sowohl das Opfer der mutmaßlichen sexuellen Belästigung als auch der mutmaßliche Täter selbst. Dieser hatte - wie berichtet - in der Silvesternacht der jungen Touristin aus der Schweiz offenbar an das Gesäß gegriffen, wohl aber nicht mit der schlagkräftigen Reaktion der 21-Jährigen gerechnet. Wie die Polizei mitteilte, habe die junge Frau vermutlich „im Reflex“ dem Verdächtigen - der Asylwerber ist im Besitz einer sogenannten Aufenthaltsberechtigungskarte und besitzt damit für die Dauer seines Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht in Österreich - einen Schlag ins Gesicht verpasst, dabei dessen Nase getroffen und gebrochen.
„Offizialdelikt, das angezeigt werden muss“
Dass das Opfer nun wegen des Verdachts der Körperverletzung angezeigt wurde, ließ die Wogen hochgehen. In den sozialen Netzwerken machte sich bald Unverständnis breit, wurde hier doch ein Opfer quasi zum Täter gemacht. Doch die Anzeige ist rechtens, wie auch die Wiener Polizei via Twitter erklärte. „Es handelt sich um ein Offizialdelikt (eine strafbare Handlung, Anm.), das angezeigt werden muss“, heißt es dort.
War es Notwehr?
Doch welche Konsequenzen könnten der jungen Touristin nun drohen? Entscheidend ist hierbei, ob es sich tatsächlich um Notwehr per Gesetz gehandelt hat oder aber nicht.
Anzeige gegen Frau könnte fallen gelassen werden
Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass die 21-Jährige angemessen auf die unsittliche Berührung des Verdächtigen reagiert hat, könnte die Anzeige fallen gelassen werden.
Diversion statt Strafverfahren
Auch eine Diversion wäre ein mögliches Szenario: So könnte der 21-Jährigen seitens des Gerichts etwa die Zahlung eines Geldbetrages auferlegt werden. Ein Strafverfahren würde auf die junge Touristin in diesem Fall nicht zukommen.
Freispruch oder Verurteilung
Kommt der Fall allerdings tatsächlich vor Gericht, besteht die Möglichkeiten auf einen Freispruch der 21-Jährigen. Ein eher unwahrscheinliches, aber theoretisch mögliches Szenario könnte natürlich auch die Verurteilung der jungen Frau sein - eine Freiheitsstrafe oder aber die Zahlung einer Geldstrafe wären hierbei die möglichen Optionen.
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