„Alles richtig gemacht“, „Gute Aktion“, „Dreimal hoch auf die junge Dame“, „Recht hatte sie“ - bei nicht weniger als 825 Postings im „Krone“-Leserforum sind sich alle ziemlich einig: Die 21-jährige Schweizerin, die einem grapschenden Afghanen in der Silvesternacht auf dem Wiener Rathausplatz im Reflex sofort ins Gesicht schlug und ihm das Nasenbein brach, hätte sich nichts vorzuwerfen.
Richtig: Nasenbeinbrüche sollten wie auch andere schmerzhafte Verletzungen unterhalb der Gürtellinie von sämtlichen Triebtätern als ihr Berufsrisiko einkalkuliert werden. Trotzdem ist der 20-jährige Asylgast mit dem gebrochenen Naserl, für den wohl kein vernünftiger Mensch Mitleid aufbringen kann, jetzt auch „Opfer“: Die Wiener Polizei musste - wir berichteten - eine Strafanzeige gegen die Schweizer Touristin einbringen, sie hätte nämlich „ein Offizialdelikt“ begangen.
Gut, das mag so sein. Die Staatsanwaltschaft Wien wird hoffentlich das Verfahren in wenigen Minuten eingestellt haben. Und statt einem Prozess sollte diese junge und mutige Frau lieber einen Orden erhalten: Sie zeigte Courage - und einem Mann sehr deutlich die Grenzen des Erlaubten.
Was auch in diesem Fall etwas unverständlich ist: dass die Wiener Polizeidirektion keine näheren Details über den Silvester-Sexstrolch bekannt gibt. Denn da wären nämlich noch einige Fragen offen:
- Wie lange verzögert der Afghane (20) bereits den Abschluss seines Asylverfahrens?
- War es das erste Delikt dieses Täters?
- Wo war der Afghane untergebracht, und von wem wurde er betreut?
- Und folgt der Sexattacke, diesem Missbrauch des Gastrechts, jetzt eine prompte Abschiebung?
Im Sinne einer transparenten und korrekten Polizeiarbeit sollte der Souverän dieser Republik - das sind wir Österreicher - Antworten auf diese Fragen erhalten. Und zwar sehr rasch.
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