Ende für NGO-Verträge

Asyl-Rechtsberatung wird staatlich!

Österreich
07.01.2019 13:46

Nach den Reibereien zwischen Justiz- und Innenressort zum Thema Rechtsberatung für Asylwerber ist die türkis-blaue Koalition um Kalmierung bemüht. Per gemeinsamer Aussendung verkündeten die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ), die Reform werde bis März „vorbereitet und beschlossen“. Zwar hatte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) kurz zuvor bereits betont, dass „aufgeschoben nicht aufgehoben“ sei (siehe Video oben) - dass es jetzt so schnell eine Einigung gibt, überrascht aber doch.

„Im Regierungsprogramm ist eine Reform der Rechtsberatung festgeschrieben, und diese wird gemeinsam erarbeitet“, erklärten die Koordinatoren am Montagnachmittag. „Wir haben uns darauf verständigt, dass Justiz- und Innenministerium bis März einen gemeinsamen Vorschlag zur Reform der Rechtsberatung ausarbeiten und dieser von der Regierung ebenfalls im März im Ministerrat beschlossen wird.“

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) (Bild: EXPA/Michael Gruber)
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ)
Justizminister Josef Moser (ÖVP) (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Justizminister Josef Moser (ÖVP)

Klar sei, „dass wie im Regierungsprogramm vorgesehen und in vielen anderen Ländern üblich, die Rechtsberatung im Asylbereich von einer staatlichen Agentur übernommen wird“. Bereits mit Beginn des neuen Jahres hätten die Verträge mit den NGOs (Caritas, Diakonie, Volkshilfe etc.), die derzeit im Auftrag von Innen- bzw. Justizministerium Asylwerber rechtsfreundlich betreuen, aufgelöst werden sollen. Deren Aufgabe soll laut den Planungen von Kickl eine neue Bundesbetreuungsagentur (BBU) übernehmen.

Noch 30.000 Gerichtsverfahren offen
Das Innenministerium argumentiert, dass so Asylverfahren schneller durchgeführt werden können. Kritiker sehen darin eine Gefährdung der Unabhängigkeit. Insgesamt sind österreichweit noch rund 30.000 Gerichtsverfahren offen.

(Bild: APA/dpa/Uli Deck)

Laut Experten des Innenressorts war im November 2018 alles geregelt, allerdings fehlten noch die Abschlussverhandlungen mit dem Justizressort, das für 80 Prozent aller Mandanten der NGOs zuständig ist und daher die Zustimmung zur Auflösung der Verträge geben muss.

Moser konterte am Montag - vor der Einigung - per Aussendung: „Bis zum heutigen Zeitpunkt liegen keine Unterlagen vor, die eine seriöse Kündigung der Verträge mit den Hilfsorganisationen ermöglicht hätten. Im letzten Jahr wurden vom Innenministerium trotz mehrmaliger Urgenz keine Unterlagen übergeben. Informationen wurden nur mündlich und unvollständig weitergegeben.“

(Bild: APA/Georg Hochmuth)

Kanzler Kurz managte die Einigungsbemühungen
Aus dem nahen Umfeld von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wurde bekannt, dass der Regierungschef bereits im Dezember die Kontrahenten zu einer konstruktiven Weiterarbeit verpflichtet hatte - und auf diesen Reformschritt beharrte. „Allerdings waren manche Einwände von Justizminister Moser durchaus berechtigt. So darf die neue Struktur keinesfalls teurer werden als die bisherige“, erfuhr die „Krone“ dazu aus dem Kanzleramt.

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