4,5 Mrd. € Entlastung

Jetzt fix: Das sind die Eckpunkte der Steuerreform

Österreich
10.01.2019 17:36

Die türkis-blaue Bundesregierung hat am Donnerstag am Rande ihrer Klausur erstmals die Eckpunkte der geplanten Steuerreform präsentiert (siehe Video oben). Diese wird wie erwartet in mehreren Stufen in Kraft treten. 2020 soll ein erster Entlastungsschritt um eine Milliarde Euro erfolgen. Die Lohnsteuersenkung soll dann 2021 in Kraft treten. Bis 2022 soll das Entlastungsvolumen auf 4,5 Milliarden Euro ansteigen.

In allen Details wird die Regierung die kommende Steuerreform bei ihrer Klausur in Mauerbach bei Wien noch nicht vorstellen. Bekannt ist bisher das geplante Gesamtvolumen - eben die 4,5 Mrd. Euro im Jahr 2022 - sowie der erste Entlastungsschritt in kommenden Jahr.

(Bild: APA, APA/Barbara Gindl, krone.at-Grafik)

Kurz: „Werden trotzdem keine neuen Schulden machen“
„Wir wollen mit einer großen Steuerreform sicherstellen, dass es zu einer Netto-Offensive kommt“, sagte Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ). Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) versicherte, dass man trotzdem keine neuen Schulden machen werde. Der ÖVP-Chef betonte, dass die Steuerreform ein wichtiger Schritt zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes werde.

Besonders ausführlich lobte der Kanzler aber, dass die Regierung schon mit Anfang 2019 die Lohn- und Einkommensteuern für Familien massiv gesenkt habe und dass die steuerliche Entlastung inklusive dieses Familienbonus sogar über sechs Mrd. Euro liegen werde. Und mit der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge 2020 erfasse man kleine und mittlere Verdiener.

(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Das plant die Bundesregierung in Sachen Steuerreform:

  • Senkung der Sozialversicherungsbeiträge: Im ersten Schritt sollen Steuern und Abgaben 2020 um eine Mrd. Euro sinken. Wobei der größte Brocken hier auf eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge entfallen soll: um 700 Mio. Euro sollen Geringverdiener entlastet werden, die wegen ihres geringen Einkommens ansonsten nicht von einer Lohnsteuersenkung profitieren würden. Welche Beiträge gesenkt werden, ist vorerst unklar. Versichert wird allerdings, dass der Verlust den Sozialversicherungen aus dem Bundesbudget ersetzt werden soll.
(Bild: APA)
  • Erhöhung der Werbungskostenpauschale: Außerdem für 2020 angekündigt: Die Werbungskostenpauschale (derzeit 132 Euro jährlich) soll erhöht und die Kleinunternehmergrenze von aktuell 30.000 Euro angehoben werden. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer verrechnen und sollen künftig auch keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, sondern eine neue Pauschalierungsmöglichkeit erhalten. Erste Schritte in Richtung „Ökologisierung“ soll es durch die Begünstigung emissionsarmer Fahrzeuge sowie von Photovoltaik, Biogas und Wasserstoff geben, heißt es seitens der Regierung. In Summe soll das weitere 300 Mio. Euro kosten.
  • Senkung der Lohnsteuer: Für 2021/22 kündigt die Regierung dann weitere Steuersenkungen um 3,5 Mrd. Euro an. Unter anderem sollen die Lohnsteuern sinken. Details gibt es allerdings noch nicht. Nicht explizit angekündigt wird vorerst auch eine Senkung der Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne. In Regierungskreisen heißt es dazu nur allgemein, man werde Maßnahmen zur „Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes“ setzen.
  • Digitalsteuer: Die Regierung hat am Donnerstag auch eine Digitalsteuer für internationale Online-Konzerne angekündigt. Wie Kanzler Kurz sagte, soll die Steuer drei Prozent des Online-Werbeumsatzes ausmachen. Als Starttermin wurde in Regierungskreisen spätestens das Jahr 2020 genannt. Bringen soll sie 200 Mio. Euro jährlich. Die Regierung will noch den EU-Finanzministerrat (ECOFIN) im März abwarten. Sollte dabei keine Einigung auf eine europaweite Digitalsteuer erfolgen, will Österreich im Alleingang vorgehen. Laut Angaben der Regierung sollen Konzerne betroffen sein, die weltweit zumindest 750 Mio. Euro Umsatz machen und deren Umsatz in Österreich zumindest zehn Mio. Euro beträgt.
(Bild: stock.adobe.com)

Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) betonte, dass die ab 2019 geplanten Budgetüberschüsse trotz Steuerreform halten sollen: „Das wollen wir und werden wir trotz der Entlastungsmaßnahmen in den nächsten Jahren einhalten.“ Außerdem versicherte er, dass er den Sozialversicherungen die Senkung der Beiträge aus dem Bundesbudget ersetzt werde: „Es gibt keinerlei Diskussion über Leistungen, geschweigen denn Leistungskürzungen.“

Abschaffung der kalten Progression 2022 geplant
Finanzstaatssekretär HUbert Fuchs (FPÖ) strich insbesondere die geplante „großzügige Betriebsausgabenpauschalierung“ und die geplante höhere Kleinunternehmergrenze hervor. „Das wird bewirken, dass 200.000 Unternehmer sich bis zu 300.000 Steuererklärungen sparen.“ Zum Ende der Legislaturperiode 2022 werde man auch das Ende der kalten Progression beschließen.

Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ)

Die detaillierten Maßnahmen will die Regierung in den kommenden Wochen verkünden. Spätestens im Herbst müssen die Maßnahmen für 2020 und 2021 allerdings feststehen, weil für beide Jahre ein Doppelbudget geplant ist. Die Abgabenquote soll mit der Steuerreform auf knapp über 40 Prozent der Wirtschaftsleistung im Jahr 2022 sinken. Die Budgetüberschüsse will die Regierung bis dahin beibehalten, womit auch die Staatsverschuldung weiter sinken soll - auf 61,9 Prozent des BIP.

(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Mindestsicherung: Wien will Regierungspläne nicht umsetzen
Überschattet wurde die Auftritt der Regierung am Donnerstag von der Ankündigung der Stadt Wien, die geplante Reform der Mindestsicherung nicht umzusetzen. Wiens SPÖ-Sozialstadtrat Peter Hacker nannte die Vorlage einen „echten Wahnwitz“. Kurz wiederum warf Wien vor, immer mehr arbeits- und obdachlose Menschen zu produzieren. „Ich glaube nicht, dass es eine gute Entwicklung ist, wenn immer weniger Menschen in der Früh aufstehen, um zu arbeiten und in immer mehr Familien nur mehr die Kinder in der Früh aufstehen, um zur Schule zu gehen“, so der Kanzler. Strache erinnerte Wien daran, „dass wir in einem Rechtsstaat leben und die rot-grüne Wiener Stadtregierung wird sich auch an den Rechtsstaat halten müssen“.

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