Eine Nebenfront zur BVT-Affäre ist am Montag am Handelsgericht Wien erstmals behandelt worden: Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) traf auf den Nationalratsabgeordneten Peter Pilz. Dessen Partei Jetzt (vormals Liste Pilz) war auf Unterlassung und Widerruf geklagt worden, da man Kickl in einer Aussendung vorgeworfen hatte, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu sein. Zum Prozessauftakt blieb Pilz bei seiner Aussage. Nach den bisherigen Erkenntnissen aus dem BVT-Untersuchungsausschuss würde er es sogar noch „dramatischer“ formulieren, nämlich „eine der größten Gefahren“. Am 1. April wird weiterverhandelt.
Das Medieninteresse zu Beginn der Verhandlung war so groß, dass sie in einen anderen Raum verlegt werden musste. Wie im U-Ausschuss stand die Hausdurchsuchung im BVT im Zentrum.
Pilz: „Kickl war Kopf und Drahtzieher“
In der zweieinhalbstündigen Verhandlung verteidigte der stellvertretende Chef der von ihm gegründeten Partei Jetzt seine Wortwahl. Durch die Entwicklungen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, insbesondere durch die Hausdurchsuchung, habe die Zusammenarbeit mit internationalen Partnerdiensten schwer gelitten. Belegt sei mittlerweile auch, dass Kickl „Kopf und Drahtzieher“ der Aktion gewesen sei.
Richter zu Pilz: „Woher haben Sie die Informationen für Ihre Behauptungen?“
Immer wieder wollte der Richter wissen, woher Pilz die Informationen für seine Behauptungen habe. Der Beklagte verwies auf die Vorarbeiten für den Untersuchungsausschuss sowie auf eigene Recherchen. Zudem sei es auch die Aufgabe von Abgeordneten wie ihm, „politische Bewertungen abzugeben und Konsequenzen zu fordern“. Und: „Ich würde es heute nicht mehr so zurückhaltend formulieren.“
Kickl selbst wiederholte in seiner Befragung, was er bereits vor dem Untersuchungsausschuss gesagt hatte. So sei lediglich die Anzeige aus dem Innenministerium gekommen, die Hausdurchsuchung liege allein in der Verantwortung der Justiz. Hätte er die Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen gegen das BVT nicht informiert, wäre der Vorwurf gekommen, „dilettantisch“ vorzugehen. Dass sich Partnerdienste von Österreich abgewandt hätten, sei nicht der Fall gewesen.
Für Irritationen auf der Klägerseite sorgte die Aussage von Pilz vor Verhandlungsbeginn, er habe den gegen ihn persönlich gerichteten Prozess bereits gewonnen. Im Verhandlungssaal präzisierte der Parteigründer: Es sei zwar noch kein schriftliches Urteil ergangen, aber er gehe davon aus, dass dieses zu seinen Gunsten ausfallen wird. Zudem musste der Richter Pilz bitten, beim Thema zu bleiben - als er etwa über „schwarze Netzwerke“ zu referieren begann.
Weitere Zeugenladungen möglich
Pilz beantragte zudem weitere Zeugen, unter ihnen BVT-Chef Peter Gridling und die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis. Eine Ladung behielt sich das Gericht vor. Weiterverhandelt wird am 1. April. „Die Wahrheitspflicht gilt aber trotzdem“, merkte der Richter an.
Kickl-Anwalt weitet Klage aus
Kickls Anwalt Michael Rami weitete die Klage gegen die Oppositionspartei unterdessen aus: Die damalige Liste Pilz habe Kickl in derselben Aussendung vom 28. August 2018 auch vorgeworfen, gegen Gesetze verstoßen zu haben, was ebenfalls zu unterlassen und zu widerrufen sei. Dem widersprach Pilz‘ Anwalt - das gehe aus der Formulierung so nicht hervor.
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