Zwei Verurteilungen wegen Körperverletzung, dazu mehrere Strafanzeigen wegen anderer Straftaten: Trotz dieses mehrfachen Missbrauchs des Gastrechts durfte der Syrer Yazan A. (19) in Österreich bleiben - nun steht er unter dringendem Tatverdacht, seine Ex-Freundin (16) in Wiener Neustadt ermordet zu haben. „Uns waren die Hände gebunden: Erst nach Delikten wie Raub oder Mord darf das Bundesamt für Fremdenwesen die Täter abschieben lassen“, erklärte dazu ein Sprecher des Innenministeriums am Montag.
Jetzt werden immer mehr Details zum Leben des Tatverdächtigen im Mädchenmord von Wiener Neustadt bekannt: Im Rahmen des Familiennachzug-Programms durfte der nun verhaftete Yazan A. 2014 nach Österreich einreisen, relativ schnell erhielt er einen Aufenthaltstitel. Dann wurde der Syrer mehrmals straffällig, erfuhr die „Krone“: Wegen zwei Körperverletzungen stand Yazan A. 2017 sowie 2018 vor Gericht - und kam mit Geldstrafen davon. Zu weiteren Anzeigen der Polizei fanden aber keine Gerichtsverfahren statt.
„Wir waren da chancenlos“
„Wir wissen sehr genau, dass die Höchstrichter alle Abschiebefälle ablehnen, die nicht mit wirklich extrem schweren Delikten begründet werden - also mit bewaffnetem Raub, Vergewaltigung oder Mord“, schilderten nun Polizisten die aktuelle juristische Praxis. Und deshalb habe auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl auf ein Abschiebeverfahren im Fall des Syrers verzichtet. Zitat eines Beamten: „Wir waren da chancenlos, uns waren die Hände gebunden.“
Der als gewalttätig bekannte junge Syrer durfte somit in Österreich bleiben. So lange, bis bei ihm nun erneut alle Sicherungen fielen und Yazan A. mutmaßlich die erst 16-jährige Schülerin Manuela K. ermordet hat.
Opfer hatte ihn angezeigt - wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung
Am Montag bestätigte zudem die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, dass die 16-Jährige Yazan A. angezeigt hatte. „Die Staatsanwaltschaft hat im Dezember 2018 Strafantrag beim Bezirksgericht Wiener Neustadt gegen den Mann erhoben“, so Sprecher Michael Bauer. Es sei um sexuelle Belästigung und Körperverletzung gegangen.
Nach der Verhaftung des syrischen Migranten wegen Mordverdachts konnte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nun eine Prüfung auf Aberkennung des Aufenthaltstitels einleiten.
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