Es geht in diesem Fall um die Umweltverträglichkeitsprüfung, für die die sogenannte Luftverkehrs-Immissionsschutzverordnung als Basis genommen werden soll. Aber, so fürchten zahlreiche Bürger, wenn die 62 bzw. 52 Dezibel diesem Verfahren zu Grunde gelegt werden, würde das einen Freibrief für Fluglärm bedeuten.
Steigerung des Luftverkehrs um 58 Prozent?
Besonders der umstrittene "Paragraph 3" wird kritisiert, der eine Steigerung des Fluglärms um zwei Prozent als "irrelevant" bezeichnet. In der Praxis bedeutet das jedoch, dass dadurch eine Steigerung des Luftverkehrs um 58 Prozent möglich wäre – statt 250.000 Flugbewegungen im Jahr wären das 395.000. Das sind Horror-Visionen in den Augen der betroffenen Menschen.
Berlakovich will Verordnung nicht akzeptieren
Umweltminister Berlakovich hat bereits signalisiert, dass er die neue Verordnung in der geplanten Form ablehnt. Verkehrsministerin Doris Bures wird sich nun schwertun, die Schwellenwerte durchzusetzen. Doch bevor eine Entscheidung vorliegt, ruht die UVP für die dritte Piste.
von Erich Vorrath, Kronen Zeitung
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