„Alle Optionen“ zur Verschärfung der Aberkennungsmöglichkeiten des Asylstatus bei Straffälligkeit prüft derzeit das Innenministerium. Künftig sollen beispielsweise nicht mehr nur besonders schwere Straftaten, wie etwa Mord, eine Aberkennung nach sich ziehen, sondern auch schon geringer-schwere Delikte. In einem „ersten Schritt“ werde man die EU-Kommission und das EU-Vorsitzland Rumänien mit diesem Thema befassen. Man wolle auch weitere Mitgliedsstaaten an Bord holen, hieß es am Mittwoch aus dem Innenressort, um eine EU-weite Kooperation zu erzielen.
Seit Anfang des Jahres erschütterten bereits vier Bluttaten, die mit dem Tod der durchwegs weiblichen Opfer endeten, das Land. Darunter auch der Mord an einer 16-Jährigen in Wiener Neustadt. Über den 19-jährigen Verdächtigen Yazan A., den Ex-Freund des Opfers, wurde die U-Haft verhängt. Frauenmorde in dieser Dichte sind aber auch der Polizei neu.
Auch angesichts dieser Schreckensbilanz will das Innenressort nun auf einen Vorschlag pochen, den Österreich bereits im Juni des vergangenen Jahres bei den Verhandlungen zur „Statusverordnung“ auf EU-Beamtenebene eingebracht hat und der sich mit der Erweiterung der Asyl-Aberkennungsmöglichkeiten beschäftigte.
Die erweiterten Möglichkeiten zur Aberkennung des Asylstatus bei Straffälligkeit wären:
Neueste Daten zu Aberkennungsverfahren
Ebenfalls vorgelegt wurden vom Innenressort die neuesten Daten zu Aberkennungsverfahren: Demnach wurden im Jahr 2018 insgesamt 5991 Verfahrenseinleitungen durchgeführt und 3382 Entscheidungen getroffen. Das ist ein Plus von 305,9 bzw. 291,4 Prozent gegenüber dem Jahr davor (1476 Verfahrenseinleitungen und 867 Entscheidungen). Die Aberkennungsverfahren umfassen nicht nur jene Fälle, in denen aus strafrechtlichen Gründen der Asylstatus aberkannt wird, sondern auch andere, etwa bei freiwilliger Heimreise.
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