Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, demzufolge aggressives Verhalten in AMS-Kursen den Lehrern bis zu einem gewissen Grad zumutbar sind, sorgt für Aufregung. AMS-Chef Johannes Kopf hat am Mittwoch angekündigt, die Erkenntnis „im Detail prüfen“ zu lassen. Auch Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will eine Prüfung in die Wege leiten. Anlassfall war ein Mann, der seine Fortbildung beim AMS mit Drohungen gestört hatte. Er war deshalb vom Kurs ausgeschlossen und ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes vorübergehend gestrichen worden.
Der Störenfried legte Beschwerde ein und bekam vom Gericht Recht. Kopf plädierte in einer ersten Stellungnahme für eine differenzierte Sichtweise: „Weil sozial abweichendes bzw. aggressives Verhalten aber auch gewisse psychische Krankheitsbilder oft mit Jobverlust einhergehen bzw. Arbeitslosigkeit nicht nur zu Existenzängsten, sondern auch dem Gefühl von Hilfslosigkeit führen kann, ist die tägliche Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen in den AMS-Geschäftsstellen, aber auch in unseren Schulungs- bzw. Beratungseinrichtungen, immer wieder auch psychisch sehr herausfordernd“, teilte der AMS-Vorstand mit.
„Schwierige und bedrohliche Situationen“ für AMS-Trainer
Trainer müssten „schwierige, gelegentlich als bedrohlich empfundene Situationen“ meistern oder „einfach zum Beispiel verzweifelten Menschen wieder Hoffnung“ machen, so Kopf. Zur Unterstützung würde das AMS beziehungsweise die Schulungsbetriebe „viel in unterschiedlichste Maßnahmen wie zum Beispiel Mitarbeiterschulungen zu deeskalierenden Gesprächsführung, organisatorische, bauliche und sonstige Sicherheitsmaßnahmen, die Gestaltung von Warteräumen“ investieren. Das AMS lässt die Arbeitslosen-Schulungen von externen Bildungsträgern durchführen. Die Trainer sind bei den externen Organisationen angestellt.
Kopf bedankte sich am Mittwoch außerdem „bei allen unmittelbaren oder mittelbaren Kolleginnen und Kollegen, die sich tagtäglich bemühen, einen sehr guten Job zu machen“.
Auch Hartinger-Klein will eine Prüfung
Auch Sozialministerin Hartinger-Klein will sich das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts „genau ansehen und prüfen“. „Die Rechtsprechung stellt für uns eine völlig neue Situation dar“, sagte sie und stellte grundsätzlich klar: „Bedrohungen von Mitarbeitern des AMS, Trainern und Kursteilnehmern sind für mich nicht hinnehmbar.“
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