Der Linzer Großfall von Steuer-, Abgaben- und Sozalbetrug könnte sich noch ausweiten. Geringfügig angemeldete Hilfsarbeiter dürften zum schwarz bezahlten Mehrlohn auch unberechtigt Mindestsicherung bezogen haben. Die Stadt Linz prüft das neben drei Fällen mit großem Tatverdacht auch bei weiteren 25 Personen!
78 von 117 nur geringfügig angemeldeten Schwarzarbeitern beanspruchten laut ermittelnder Finanzpolizei zugleich auch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, also Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Damit nicht genug der Dreistigkeit: 28 weitere Mitarbeiter der betrügerischen Personalleasingfirma in Linz könnten zum Schwarzlohn dazu auch noch Mindestsicherung bezogen haben.
Was die Stadt Linz schon weiß
„Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es bei drei Personen eine erhärtete Verdachtslage. In 25 weiteren Fällen muss erst erhoben werden, ob und inwieweit zu Unrecht ein BMS-Bezug stattgefunden hat“, sagt Mag. Helmut Mitter, Direktor für Soziales (und Jugend und Familie) auf „Krone“-Anfrage.( BMS = Bedarfsorientierte Mindestsicherung, siehe auch hier).
Hier gibt’s keine Verjährung
Mitter weiter: „In allen Fällen, in denen der BMS-Bezug zu Unrecht erfolgt ist, wird der zu Unrecht bezogene Betrag zurückgefordert. Rückerstattungspflichten wegen bewusst unwahrer Angaben oder bewusster Verschweigung wesentlicher Tatsachen unterliegen nicht der Verjährung. Darüber hinaus werden alle Betrugsfälle zur Anzeige gebracht.“
Schwarz mehr verdienen, ist Betrug
Zum Beispiel bis zur Geringfügigkeitsgrenze (heuer 446,81 Euro im Monat), wie in diesem Fall, dürften auch Bezieher von Mindestsicherung dazuverdienen, auch wenn ihnen dieses (allenfalls auch höhere) Einkommen von der Sozialleistung abzuziehen ist. Kriegen sie schwarz mehr, wie eben im Fall des von der Finanzpolizei „aufgeblattelten“ Unternehmens, dann ist der BMS-Bezug natürlich Betrug.
Auch auf Initiative von Arbeitssuchenden
Wobei in der Wirtschaftskammer auch Fälle bekannt sind, wo die Initiative zum Betrugvom Arbeitssuchenden ausgeht, wie Rechtsexperte Dr. Erhard Prugger von der WKO weiß: „Der geht zu einer suchenden Firma und sagt, ich bin bereit, bei dir zu arbeiten, wenn du mich geringfügig anstellst und den Rest schwarz zahlst. Ihm bleiben da in vielen Bereichen die Vorteile eines Geringverdieners erhalten - und Arbeitslosengeld oder eben die Mindestsicherung auch.“
Werner Pöchinger, Kronen Zeitung
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