Und das stößt allseits auf Ablehnung. Denn dem Eigentümer kann nicht entgangen sein, dass dieser Bereich zur Schutzzone Innere Stadt gehört und überdies auch als UNESCO-Weltkulturerbe ausgewiesen ist.
Originalgetreue Rekonstruktion "unabdingbar"
"Die Baupolizei untersagte den Abbruch nach einem Gutachten der Stadtbild-Abteilung MA 19 schon im Vorfeld, vom Bundesdenkmalamt wurde die Unterschutzstellung zudem bekannt gegeben", ergänzt Schicker. Daher sei die originalgetreue Rekonstruktion der Portal-Fassade samt der ein Tabakblatt darstellenden Metall-Skulptur "unabdingbar".
Vollends unbegreiflich ist die Vorgangsweise angesichts der Tatsache, dass die Austria Tabak ausgerechnet einem japanischen Großkonzern gehört, "kommen doch gerade die Gäste aus dem Fernen Osten in erster Linie wegen des Weltkulturerbes zu uns", so Schicker.
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