Seine Leidenschaft für Stöckelschuhe brachten einen kreuzbrav wirkenden Osttiroler Rentner am Monatag vor das Landesgericht. Er hatte einer Frau, die per Inserat Schuhe verkaufen wollte, in fünf Monaten insgesamt 53 schlüpfrige SMS gesendet - beharrliche Verfolgung?
Rund 400 Paar High Heels habe er inzwischen in seinem Heizkeller gesammelt, erzählte der 67-jährige freimütig vor Gericht. Offenbar eine sexuell motivierte Vorliebe, die er auch vor seiner Frau nicht verheimlichen konnte. „Kimm ruhig eina in den Saal“, sagte er zur Gattin, als der Prozess begann. Strafrechtlich von Belang ist das Sammeln von Stöckelschuhen natürlich nicht, doch als eine Frau in einer Zeitung ihre Schuhe zum Verkauf anbot, bombardierte sie der 67-Jährige fünf Monate lang mit schlüpfrigen Nachrichten.
Richter sah von Verurteilung ab
Die Nachrichten gingen auch dann noch weiter, als sie zurückschrieb, sie wolle nicht belästigt werden. Statt einer Verurteilung wegen beharrlicher Verfolgung gab’s für den unbescholtenen Pensionisten eine Diversion (außergerichtliche Geldbuße). 1000 Euro sind zu bezahlen. Falls in der Probezeit (ein Jahr) nichts anfällt, ist der Fall erledigt.
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