„Kein Datenabgleich“

Post-Partner relativiert Surf-Verhaltensauswertung

Digital
29.01.2019 10:50

Die Rechercheplattform Addendum wirft der Post vor, gemeinsam mit einem Partner gezielt das Surfverhalten von Kunden mit Adressdaten zu verknüpfen und so personalisierte Werbezusendungen zu ermöglichen. Stimmt nicht, sagt der Datenverarbeiter Twyn, mit dem die Post zusammenarbeitet. Weder Post noch Twyn würden Werbetreibenden Online-Nutzerdaten anbieten oder verkaufen.

„Ebenso falsch ist die Behauptung, von Twyn erhobene Cookie-Daten würden mit Datensätzen der Post abgeglichen werden“ sagte Werner Schediwy, Managing Partner von Twyn. Die Post vermittle lediglich ihren Kunden die Möglichkeit, gezielte Werbung zu verschicken, ohne jemals selber die Datensätze zu kennen und sei für Twyn ein „Vertriebspartner“. „Die Post kauft gar nichts. Sie bietet nur das Produkt an“, so Schediwy.

Symbolfoto (Bild: APA/HANS KLAUS TECHT)
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„Information keinen bestimmten Personen zuzurechnen“
Sein Unternehmen verbinde die Informationen aus Cookies von Adressverlagen wie UNITO mit Daten aus eigenen Cookies, die das Surfverhalten von Kunden abspeichern. Die zusammengeführte Information sei aber anonymisiert und keinen bestimmten Personen zuzurechnen. „Twyn ist dabei zu keinem Zeitpunkt im Besitz von personenbezogenen Daten“, so Schediwy. Es lassen sich aber Datensätze herausfiltern, die beispielsweise Interesse an einem Möbelkauf haben könnten.

Dann würden diese Datensätze an einen anderen Auftragsdatenverarbeiter weitergegeben, der seinerseits nur die Adressen und Namen der Nutzer entschlüssele, aber nicht wisse, wofür sich diese interessieren.Mit diesen getrennten Informationen werde dann ein Auftrag an einen Postversender erteilt, Werbebroschüren für ein Möbelhaus an ausgewählte Adressen zu verschicken. „Zu keinem Zeitpunkt weiß irgendwer alles“, nennt es Schediwy.

(Bild: AFP)

Vorgang ist laut Twyn juristisch stichhaltig
 Der ganze Vorgang sei mehrfach von Juristen geprüft und entspreche den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), weil niemand gleichzeitig sowohl das Surfverhalten als auch die Adressen der Nutzer kenne, sagt Schediwy.

Angeschrieben würden nur Nutzer, die einerseits bei UNITO angegeben haben, dass sie der Weiterverwendung ihrer Daten zu Marketingzwecken und zur Belieferung mit Informationen von dritten werbetreibenden Unternehmen (ausdrücklich auch Twyn) zustimmen und andererseits bei einem werbetreibenden Unternehmen wie einem Möbelhaus die Verwendung von Cookies akzeptiert haben. Diese Zustimmungen könne der Kunde auch jederzeit widerrufen.

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