Umstrittene Bestimmung

Waffenverbotszonen in Wien ab Freitag in Kraft!

Wien
30.01.2019 12:27

Nach Linz und Innsbruck treten nun auch in der Bundeshauptstadt ab dem kommenden Freitag, dem 1. Februar, die viel diskutierten und umstrittenen Waffenverbotszonen in Kraft. Eine davon umfasst den Gewalt-Hotspot Praterstern im Bezirk Leopoldstadt, die andere den Donaukanal zwischen Augartenbrücke und Salztorbrücke. Doch Obacht: Nicht überall gelten dieselben Bestimmungen!

Gelten werden die beiden Zonen vorerst drei Monate lang. Am Praterstern gilt das Verbot rund um die Uhr, jenes am Donaukanal aber nicht, sondern lediglich im Zeitraum zwischen 20 Uhr und 8 Uhr in der Früh - hierbei wird übrigens der Treppelweg um das Szenelokal „Flex“ namentlich angeführt.

(Bild: APA-Grafik, krone.at-Grafik)

Das ist verboten:
Verboten sind in den Zonen Waffen - definiert im Paragraf 1 des Waffengesetzes - und Gegenstände, mit denen ihrer Eignung und den Umständen nach Gewalt gegen Menschen oder Sachen ausgeübt werden kann. Trägt jemand etwa beispielsweise ein Messer bei sich und kann dies gegenüber den Beamten nicht hinreichend begründen, muss er dieses abgeben - und es wird teuer: So muss mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen gerechnet werden.

Symbolbild (Bild: stock.adobe.com, APA/GEORG HOCHMUTH, krone.at-Grafik)
Symbolbild

Das sind die Ausnahmen:
Natürlich gibt es auch im Falle des Waffenverbots Ausnahmen: So dürfen auch weiterhin jene Personen eine Waffe tragen, die eine Bewilligung bei sich haben oder diese aber für die Ausübung ihres Berufes brauchen. Auch Pfeffersprays, sofern sie von Personen zur Selbstverteidigung getragen werden, wenn diese Waffen besitzen dürfen, sind nicht von den Verordnungen betroffen.

(Bild: ©francesco - stock.adobe.com)

Ebenso muss sich auch ein Handwerker nicht sorgen, dass ihm in den Zonen sein Arbeitswerkzeug abgenommen werden könnte. Lediglich wichtig ist, dass der Träger eines solchen Gegenstandes „einen nachvollziehbaren, vernünftigen Grund für das Mitführen vorbringen“ können muss, so die Wiener Polizei. 

Das darf die Polizei:
Kommt es zu einer Kontrolle, dürfen die Beamten in den betreffenden Zonen die Kleidung Verdächtiger durchsuchen, zudem auch von ihnen mitgeführte Behälter sowie auch deren Fahrzeuge.

(Bild: Reinhard Holl, krone.at-Grafik)

Bestimmung im Vorfeld heftig umstritten
Die Maßnahmen hatten im Vorfeld für großen Unmut gesorgt, nicht zuletzt seitens des Rathauses, das von einer „willkürlichen Zonengestaltung“ gesprochen hatte. Weder am Praterstern noch am Donaukanal seien eine Häufung von Gewalttaten zu bemerken, wurde etwa betont.

(Bild: APA/Hans Punz)

Zudem hatte Bürgermeister Michael Ludwig gefordert, statt einzelner Zone sogleich die gesamte Bundeshauptstadt zur Waffenverbotszone zu erklären, was jedoch seitens der Exekutive als „rechtlich unzulässig“ erachtet wurde

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