Nach mehrfachen Ankündigungen ist es so weit: Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Änderung für E-Cards beschlossen. Ab dem nächsten Jahr wird es neue E-Cards nur noch mit Foto geben. Ziel dahinter ist, Sozialbetrug zu unterbinden - und der ist leider trotz Ausweispflicht beim Arzt häufiger als gedacht.
E-Cards werden ab dem 1. Jänner 2020 mit einem Foto ausgestattet. Das Foto, das Sozialbetrug beziehungsweise die missbräuchliche Verwendung verhindern soll, ist in Schwarz-Weiß gehalten und so groß wie jenes auf dem Personalausweis. Eigentlich müsste man nämlich in Kombination mit der E-Card einen Ausweis vorweisen - was in der Praxis allerdings so gut wie nie passiert. Die meisten Österreicher werden kein Bild anliefern müssen, denn der Sozialversicherung wurde gesetzlich gestattet, auf die Datenbanken für Reisepässe, Personalausweise und (Scheckkarten-)Führerscheine zurückzugreifen.
Wer kein Foto bringt, bekommt keine E-Card
Von den 8,8 Millionen E-Cards bleiben noch 1,6 Millionen, auf denen kein Foto vorhanden ist. Betroffen sind hauptsächlich Menschen aus dem Ausland. Sie können etwa eine Bürgerkarte auf EU-Ebene beantragen oder einen österreichischen Führerschein, um sich die Erbringung eines geeigneten Fotos zu ersparen. Tun sie das nicht, werden sie sich ein Bild besorgen müssen. Wer ein Foto bringen muss, das aber nicht tut, wird jedenfalls ab 2020 keine E-Card mehr ausgestellt bekommen.
Einige Ausnahmen
Von der Fotopflicht befreit sind Personen unter 14 Jahren. Ausnahmen soll es zudem für Menschen über 70 Jahre und Pflegefälle ab Stufe 4 geben, wie Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) am Mittwoch nach dem Ministerrat erklärte. Diese Personen könnten demnach freiwillig ein Foto liefern. Die entsprechende Verordnung selbst liegt aber noch nicht vor.
Die Kosten von 2,6 Millionen Euro heuer und acht Millionen 2020 werden laut Hartinger-Klein von Bund und Sozialversicherung getragen. Das Entgelt für die E-Card-Besitzer soll gleich bleiben. Generell lobte die Ministerin das Foto auf der E-Card einmal mehr als Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung, aber auch zur Bürokratieerleichterung für Ärzte, die dann keinen zusätzlichen Lichtbildausweis zur Überprüfung der Identität des Patienten mehr brauchen. Die bisherigen Karten bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Immer wieder Missbrauchsfälle
Trotz Namensaufdruck kommt es immer wieder zu Missbrauchsfällen mit der E-Card. Im August vergangenen Jahres sorgte etwa ein Sozialbetrug in Tirol für Aufsehen, der Schaden betrug damals 50.000 Euro. Österreichweit verschwanden in den Jahren 2014 bis 2016 sogar 600.000 E-Cards, wie die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Team Stronach durch das Gesundheitsministerium im Jahr 2017 ergab.
Kronen Zeitung/krone.at
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