Projektil im Kopf

Mafia-Mord: Verletzter hatte Heer von Schutzengeln

Wien
30.01.2019 15:48

Nach dem Wiener Mafia-Mord vom 21. Dezember 2018, bei dem Vladimir R. (31) in der Innenstadt erschossen und dessen 23 Jahre alter Begleiter schwer verletzt wurde, liegt ein erstes gerichtsmedizinisches Gutachten vor. Aus diesem geht hervor, dass der 23-Jährige eine ganze Armada von Schutzengeln gehabt haben dürfte.

Demnach hatte ein Projektil den Schädel getroffen. Es öffnete die Schädeldecke, traf noch am Schädeldach auf einen Knochen, wurde von diesem abgelenkt und trat daher in kurzer Distanz zur Eintrittsstelle wieder aus dem Schädel aus. Bei einem nur wenige Millimeter abweichenden Schusskanal hätte der Mann das Attentat wohl nicht überlebt.

(Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)

Darüber hinaus durchschlug ein weiteres Projektil den Oberkörper des 23-Jährigen, ohne lebenswichtige Organe, das Brustbein oder die Hauptschlagader zu verletzen. Die Kugel hatte den Mann linksseitig am Oberkörper getroffen, trat an der rechten Seite aus und durchschlug in weiterer Folge auch noch den rechten Arm. Dabei wurden zwar Nerven beschädigt, die die Funktionsfähigkeit der rechten Hand des Mannes beeinträchtigen. Insgesamt befindet sich der 23-Jährige aber gegenwärtig in einem erstaunlich guten Gesundheitszustand.

(Bild: krone.tv)

Noch vor Jahreswechsel Spital verlassen
Der mehrfach angeschossene Mann war bereits vor dem Jahreswechsel aus dem Spital entlassen worden, in dem er zunächst intensivmedizinisch behandelt worden war. Neben körperlichen Beschwerden sollen ihm vor allem die psychischen Folgen der Bluttat zu schaffen machen.

Vom Schützen, der Erkenntnissen des Wiener Landeskriminalamts zufolge im Auftrag der montenegrinischen Mafia gehandelt haben soll, fehlt nach wie vor jede Spur. Von der Polizei als Zeugen befragte Passanten hatten nur vage Personsbeschreibungen abgeben können. Der 23-Jährige und ein 29 Jahre alter Mann, der diesen und Vladimir R. zu einem Mittagessen in einem bekannten Schnitzellokal begleitet hatte, konnten ebenfalls keine Hinweise auf die Identität des Täters liefern.

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