Urteil in Deutschland
Klage abgewiesen: Hitler-Glocke bleibt hängen
Der juristische Streit um eine Kirchenglocke aus der Zeit des Nationalsozialismus ist am Mittwoch durch das Urteil eines deutschen Oberverwaltungsgerichts beendet worden. Die Klage eines deutschen Nachfahren eines Holocaust-Opfers gegen die sogenannte Hitler-Glocke von Herxheim am Berg im Bundesland Rheinland-Pfalz ist abgewiesen worden. Die seit 1934 in der protestantischen Jakobskirche hängende Glocke darf damit weiterhin dort hängen.
Das Gericht ist dem Argument des örtlichen Gemeinderats gefolgt. Dieser hatte nämlich vor einiger Zeit beschlossen, die Glocke „als Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht“ weiterhin hängen zu lassen. Auch wenn man die Frage, ob die im Kirchturm von Herxheim am Berg hängende Glocke trotz des Hakenkreuzes und der Aufschrift „Alles fuer‘s Vaterland - Adolf Hitler“ hängen bleiben solle, politisch durchaus unterschiedlich beantworten könne, sei die Entscheidung des Gemeinderats von Rechts wegen nicht zu beanstanden, erklärten die Richter.
Eine unzumutbare Verspottung der Holocaust-Opfer, wie es der Kläger sieht, konnte das Gericht nicht erkennen. Das Schicksal der Juden werde mit der Glocke weder verharmlost noch gutgeheißen, hieß es weiter. Daher dürfe der Bürgermeister von Herxheim am Berg weiterhin sagen, dass die Glocke der Versöhnung diene.
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