Der EuGH-Generalanwalt hat am Mittwoch Österreichs Klage gegen die deutsche Pkw-Maut quasi den Todesstoß versetzt: Er empfahl, die Klage abzuweisen. Dass deutschen Pkw-Haltern eine Steuerentlastung bei der Kfz-Steuer zugutekomme, die dem Betrag der Maut entspricht, stelle „keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar“. Das endgültige EuGH-Urteil zu dem Fall wird frühestens in einigen Wochen erwartet, in 80 Prozent der Fälle folgt das Urteil aber dem Schlussantrag des Generalanwalts.
Nach Ansicht des zuständigen Generalanwalts haben die deutschen Behörden „völlig zu Recht die Ansicht vertreten, dass erstens die Kosten des Autobahnnetzes, die bisher hauptsächlich von den Steuerzahlern getragen würden, gleichmäßig auf alle Nutzer, einschließlich der Fahrer ausländischer Fahrzeuge, aufgeteilt werden müssten. Zweitens würden die Halter inländischer Fahrzeuge einer unverhältnismäßig hohen Besteuerung unterworfen, wenn sie sowohl der Infrastrukturabgabe als auch der Kfz-Steuer unterlägen.“
Grundfreiheiten eingeschränkt? Österreich erbrachte „keinerlei Nachweise“
In Österreichs Klage heißt es unter anderem, die Maut würde den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr beeinträchtigen. Dazu stellt der Generalanwalt fest, dass Österreich bezüglich möglicher Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Handel „keinerlei Nachweise“ erbracht habe. Es gebe keine Anhaltspunkte, die auf eine Behinderung des Marktzugangs hindeuteten. Eine Auswirkung auf die Verkehrsfreiheiten scheine daher ungewiss bzw. „allenfalls mittelbar“ zu sein.
Darüber hinaus stehe die Maut mit zwei Grundpfeilern der EU-Verkehrspolitik in Einklang, wonach die Kosten bei Benutzung von Verkehrsinfrastrukturen auf dem „Benutzerprinzip“ und dem „Verursacherprinzip“ beruhen. Österreich habe auch keine negativen Auswirkungen der fraglichen Maßnahmen auf nicht-deutsche Lenker darlegen können. Konkret betont der Generalanwalt, dass das Vorbringen Österreichs, das sich auf eine angebliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit stützt, auf einem „grundlegenden Missverständnis des Begriffs Diskriminierung“ beruhe.
Klage seit 2017 anhängig
Die österreichische Regierung ist der Ansicht, dass die sogenannte Infrastrukturabgabe ausländische Fahrer verbotenerweise diskriminiert, weil deutsche Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll für die Maut entlastet werden. Die EU-Kommission hatte 2016 nach langem Ringen grünes Licht für die deutsche Maut gegeben, Österreich klagte im Jahr darauf beim EuGH.
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