Wegen Beobachtung
AfD erstattet Anzeige gegen Verfassungsschutz
Nachdem das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die rechte AfD vor rund einem Monat als „Prüffall“ eingestuft hat, erstattet die Partei nun Anzeige. Man wolle nicht länger so bezeichnet werden, erklärte ein Sprecher der Alternative für Deutschland. Man habe daher am Landgericht Köln Strafanzeige gegen BfV erstattet.
Die Bekanntmachung des Prüffalls erschwere „die Ausübung der parteilichen Tätigkeit“ in „erheblichem Maße“, heißt es in der 97 Seiten umfassenden Klageschrift vom 4. Februar. Der Verfassungsschutz hatte im vergangenen Monat die AfD insgesamt zu einem sogenannten Prüffall erklärt, bei dem offen zugängliche Quellen ausgewertet werden. Teile der Partei, darunter die rechtsnationale Organisation „Flügel“, sollen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.
Weil damit aber noch keine offizielle Entscheidung getroffen worden sei, fehle es dem Verfassungsschutz an einer juristischen Grundlage für diese „öffentlich-diskreditierende Mitteilung“, argumentiert die AfD in der Klageschrift. Für jede Wiederholung dieser Formulierung soll das BfV nach dem Willen der Partei ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bezahlen.
AfD-Mitbegründer begrüßt Beobachtung
Der AfD-Mitbegründer und einstige Vorsitzende Bernd Lucke befürwortet hingegen die Beobachtung seiner früheren Partei durch den Verfassungsschutz. „Es gibt Personen und Organisationen in der AfD, an deren Verfassungstreue man zweifeln kann“, sagte Lucke der Wochenzeitung „Die Zeit“. Daher sei er hier „für das Vorsichtsprinzip“.
„Der Verfassungsschutz sollte Teile der AfD lieber beobachten, als dass die vielleicht Unheil stiften“, so Lucke. Die AfD sei für ihn heute „eine latent fremdenfeindliche, deutschnationale Partei mit rechtsradikalen Einsprengseln“. Lucke hatte die AfD 2015 im Streit um deren zunehmend rechtspopulistischen Kurs verlassen.
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