Tausende krone.at-Leser fragen sich: Wie konnte der Mörder von Dornbirn trotz Aufenthaltsverbots wieder in unserem Land auftauchen, bei uns einreisen, beim Sozialamt Geld verlangen? Ein Mann, der im Asylverfahren selbst zu Protokoll gegeben hat, mehrere türkische Soldaten erschossen zu haben? Ein kurdischer Ex-Milizionär, der also beim Töten kaum noch Hemmungen hat?
„Leider ist das derzeit legal nicht zu verhindern“, erklärte jetzt dazu eine Fremdenrechtsexpertin des Innenministeriums: „Sobald die Person das Wort ,Asyl’ ausspricht, MUSS ein neues Verfahren eingeleitet werden. Und solange dieses Verfahren läuft, ist der Antragsteller auch hier bei uns in Österreich. Das ist die geltende Gesetzeslage.“
Fazit: Egal ob kurdischer Mehrfach-Mörder oder syrischer Folter-General (wir berichteten im November über den Fall Khaled H.) - jeder darf zu uns einreisen, dann in Freiheit unkontrolliert monatelang auf den Asylbescheid warten, oder aber gleich wieder abtauchen und ins nächste EU-Land weiterziehen.
Legale Lösung muss dringend gefunden werden
Die Verteidiger dieses Asylrechts argumentieren stets mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), über die nicht diskutiert werden dürfe. Das ist richtig. Aber trotzdem muss sich diese Bundesregierung für das brisante Erbe der Vorgänger-Regierungen ziemlich rasch eine absolut legale Lösung einfallen lassen: Denn auch für uns Österreicher haben die oft zitierten Menschenrechte Gültigkeit. Kennen Sie etwa Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention? Das Recht auf Leben. Dieser Artikel verbietet jede absichtliche Tötung …
Österreich darf nicht zur Wärmestube für Mehrfach-Mörder werden
Outlaws, Gesetzlose, die sich jedoch nicht an das geltende Recht einer zivilisierten Gesellschaft halten, sollten künftig nicht mehr unseren Rechtsstaat strapazieren, Dutzende Beamte und Richter mit monatelangen Verfahren quälen und dabei gleichzeitig die Sicherheit in unserem Land gefährden können. Österreich darf nicht zu einer großen Wärmestube für Mehrfach-Mörder werden.
Wer getötet, geraubt oder vergewaltigt hat, muss sofort festgenommen und ausgewiesen werden - ehe noch mehr passiert. Und für diese Gesetzesanpassung wird sich wohl eine sehr klare Mehrheit finden.
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