Zu spät in der Arbeit, das Namensschild vergessen, die Krawatte schmutzig: Für Verfehlungen wie diese müssen Mitarbeiter eines Kärntner Hotels seit Februar bezahlen. Für elf Minuten Verspätung sind vier Euro fällig, Lärm in Ruhezonen kostet 50 Cent. Der Chef erachtet diese Strafen als „erzieherische Maßnahme“.
Der Strafenkatalog sorgt in der Gastro-Szene für Aufregung. „Das ist extrem lächerlich - es sind sowieso schon viele Mitarbeiter gegangen“, heißt es. Die Strafen reichen von 50 Cent für ein zerbrochenes Glas bis zu zwei Euro für „zu auffällige Unterwäsche“. Ein Kellner, der unrasiert den Dienst antritt, muss zwei Euro berappen. Wenn er die Speisekarte nicht zu 100 Prozent intus hat und einen Gang nicht weiß, kostet das noch einmal zwei Euro. Wenn der Herr Ober dann noch dazu vergisst, den Dienstplan zu unterzeichnen, ist er in Summe schon sechs Euro los (siehe Faksimile). Im Laufe eines Dienstjahres kann da schon einiges zusammenkommen.
Hotelchef spricht von „erzieherischen Maßnahmen“
Während einige von chinesischen Verhältnissen im Umgang mit Mitarbeitern sprechen, ist für den Hotelchef der Straferlass nicht ungewöhnlich. „Gewisse Dinge müssen einfach eingehalten werden. Ich sehe das als erzieherische Maßnahme.“
Die Arbeiterkammer, die auch von den Restriktionen erfahren hat, sieht das anders. „Es ist festzuhalten, dass ein Abzug von Strafen seitens des Dienstgebers nicht rechtswirksam durchgeführt werden kann. Außerdem greifen einige Vergehen laut Liste in die höchstpersönlichen Rechte der Arbeitnehmer ein“, sagt Peter Reichmann, Arbeitsrechtsexperte der AK.
Immerhin: Wie der Hotelchef erklärt, werde das eingehobene Geld für gemeinsame Aktivitäten eingesetzt.
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