Muslimische Glaubensvertreter wollen nicht kampflos akzeptieren, dass die Religionsbezeichnung in Zeugnissen quasi von heute auf morgen auf „IGGÖ“ geändert wurde. Offenbar fühlt man sich dadurch nicht ausreichend wertgeschätzt und ortet einen „klaren Akt der Diskriminierung“ seitens der Bundesregierung. Nach einem Gespräch im Bildungsministerium, das nicht nach ihrem Geschmack verlief, kündigte die Glaubensgemeinschaft jetzt „juristische Schritte“ an.
In den aktuellen Schulnachrichten steht bei Teilnehmern des Wahlfachs Religion erstmals nicht „Islam“ oder „Islamisch“, sondern „IGGÖ“ neben der Note. Das Bildungsministerium hatte, wie berichtet, vergangene Woche nach ersten Beschwerden der IGGÖ (Kurzbezeichnung der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich) angekündigt, eine Änderung zumindest zu prüfen.
Am Freitag gab es nun einen Termin im Bildunsgministerium - „eine echte Verhandlungsbereitschaft“ vermisste die IGGÖ dort aber und erklärte nun, sich juristisch wehren zu wollen. Wie genau, weiß man nicht.
„Vertrauen der Muslime erschüttert“
IGGÖ-Präsident Ümit Vural ortet jedenfalls einen „klaren Akt der Diskriminierung“. Durch die Änderung sei „nicht weniger als ein ganzes Religionsbekenntnis aus Zeugnissen verschwunden“. Das Vertrauen der Muslime sei durch diesen „einseitig verkündeten und diskriminierenden Erlass des Bildungsministeriums erschüttert“. Das alles sei „eines Rechtsstaates einfach nicht mehr würdig“.
Angeblich „unzählige Beschwerden“
Auch die Muslimische Jugend Österreich sprach von „unzähligen Beschwerden irritierter und verärgerter Jugendlicher und deren Eltern“ und forderte das Bildungsministerium auf, „diese Politik abzustellen und die Zeugnisse zu korrigieren“.
Ministerium: „Einspruch unmöglich“
Im Bildungsministerium selbst betonte man am Freitag zwar, dass man an einer pragmatischen Lösung interessiert sei. Es sei auch keine Schlechterstellung einer Religion beabsichtigt. Gleichzeitig hieß es im Büro von Minister Heinz Faßmann (ÖVP) aber, dass man sich mit dem kritisierten Rundschreiben auf eine „fundierte Rechtsposition“ beziehe.
Der Entscheid beruhe auf einem Bescheid des Kultusamts zum Islamgesetz (Teil des Bundeskanzleramts) und wurde bereits im Oktober an die Bildungsdirektionen (früher: Landesschulräte) verschickt. Nachdem es sich bei dem Rundschreiben um eine Weisung an die nachstehenden Dienststellen handle, könne es auch nicht beeinsprucht werden ...
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