Das Innenministerium hat nun die Verordnung zum Verbot weiterer islamistischer und nationalistischer Symbole vorgelegt. Darin finden sich 13 Flaggen und Symbole von Muslimbruderschaft und Hamas sowie des militärischen Teils der Hisbollah, der türkisch-nationalistischen „Grauen Wölfe“, der kurdischen PKK und der kroatisch-faschistischen Ustascha.
Das Verbot tritt mit 1. März in Kraft und ergänzt das bestehende Verbot von Symbolen der Terrororganisationen Islamischer Staat und Al Kaida. Verboten wird damit auch der sogenannte Wolfsgruß türkischer Nationalisten.
Bis zu 4000 Euro Geldstrafe
Beschlossen wurde die Ausweitung des Verbotes im Vorjahr von ÖVP und FPÖ. Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 4000 Euro (bzw. im Wiederholungsfall 10.000 Euro) geahndet. Die Opposition stimmte dagegen, weil sie einerseits die Wirksamkeit des Verbots bezweifelt und andererseits rechtsextreme Gruppierungen in der Verbotsliste vermisst.
Ausnahmen vom Verbot gelten etwa für mediale Berichterstattung, Filme, Theateraufführungen und Ausstellungen, wenn klar ist, dass damit nicht das Ideengut von Terrororganisationen gutgeheißen oder propagiert werden soll.
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