Manche Beziehungen muss man nicht verstehen. Da prügelt der Mann (36) seine Freundin, die versetzt ihm irgendwann als Gegenwehr einen Leberstich, den er gerade noch so überlebt. Und dann? Hält er im Gefängnis um ihre Hand an. Eine klare Antwort darauf gab es beim Prozess in Wien nicht.
Ein riesiges Kreuz baumelt am Hals der 27-Jährigen. „Es war ja nicht alles schlecht, wir hatten auch schöne Zeiten miteinander“, erklärt sie. Den 36-Jährigen hatte sie im Vorjahr kennengelernt, ein Monat später zog man zusammen. Es einte sie Alkohol und Streit: Sie ärgerte sich über seinen angeblichen Drogenkonsum, er stritt einen solchen reflexartig immer ab. Bei den Debatten darüber schlug er zu. Die Anwaltstochter zeigte ihn zwar an, wollte später aber nicht aussagen - also gab es keinen Prozess.
Mit zwei Promille zugestochen
Am 2. November 2018 wieder ein Streit. Als sie ein Messer zieht, sagt er: „Komm her, du Schlampe, traust dich eh nicht!“ Er sei immer näher gekommen, erklärt sie: „Ich hatte panische Angst, dass er mich wieder verprügelt, sodass ich zustach.“ Dann geht sie eine rauchen, bittet ihn, „nicht so laut zu schreien“. Er holt selbst die Rettung. Warum sie nicht half, will Richter Christian Noe wissen. „Hab’ ich mich in meinen Zustand nicht getraut“ - sie hatte damals zwei Promille.
Notwehrüberschreitung: Vier Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob es echt eine Hochzeit gibt, verrät sie nicht.
Silvia Schober, Kronen Zeitung
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