Müssen gelöscht werden

Behörde rügt Post wegen Daten zur Parteipräferenz

Digital
12.02.2019 15:54

Die Datenschutzbehörde hat ihr Prüfverfahren gegen die Post abgeschlossen und Verstöße festgestellt. Demnach hätte das Unternehmen Daten zur „Parteiaffinität“ nicht verarbeiten dürfen, teilte die Behörde am Dienstag in einer Aussendung mit. Es sei angeordnet worden, die Praxis mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und die Daten zu löschen. Dies hatte die Post bereits von selbst angekündigt. Allerdings sieht sie sich weiter im Recht.

Die Datenschutzbehörde hatte Berichte, wonach die Österreichische Post Aktiengesellschaft (Post) Daten zur Parteiaffinität verarbeite, zum Anlass genommen, ein amtswegiges Prüfverfahren einzuleiten. Dieses habe hervorgebracht, dass das Unternehmen tatsächlich im Rahmen des Gewerbes „Adressverlage und Direktmarketingunternehmen“ mittels statistischer Verfahren und ähnlichem die Parteiaffinitäten von Personen ermittelt.

Beispiel eines Datensatzes, wie ihn die Post verwendet (Bild: Post AG)
Beispiel eines Datensatzes, wie ihn die Post verwendet

„Sofern im Einzelfall kein Grund für eine weitere Verarbeitung gegeben ist“ müssen nun alle Daten - sollte dies noch nicht geschehen sein - von der Post gelöscht werden. Ausnahmen gibt es dann, wenn es um die Bearbeitung von Auskunftsersuchen geht oder tatsächlich eine Einwilligung zur Verarbeitung vorliegt.

Symbolfoto (Bild: APA/HANS KLAUS TECHT)
Symbolfoto

Darüber hinaus stellte die Datenschutzbehörde auch fest, dass die Datenschutz-Folgenabschätzung für diese Datenverarbeitung und der Eintrag in das interne Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mangelhaft seien. Es wurde angeordnet, die Datenschutz-Folgenabschätzung zu wiederholen und den Eintrag richtigzustellen, hieß es vonseiten der Datenschutzbehörde.

Post sieht sich weiter im Recht
Die Post nahm die Kritik der Datenschutzbehörde zur Kenntnis, sieht sich aber weiter im Recht. Man habe keine individuellen Daten zur Parteizugehörigkeit erfasst, sondern lediglich Hochrechnungen angestellt, hieß es am Dienstag. „Wir vertreten nach wie vor eine andere Rechtsmeinung und planen daher Rechtsmittel zu ergreifen, um eine Klärung der rechtlichen Auslegung in dieser neuen Gesetzesmaterie auch für die Zukunft zu erwirken“, teilte das Unternehmen mit.

Anfang Jänner hatte die Post allerdings angekündigt, auf die Erhebung der Parteinähe der Österreicher künftig zu verzichten. Alle vorhandenen Informationen darüber würden gelöscht und künftig nicht mehr berechnet oder abgespeichert, sagte damalsPost-Chef Georg Pölzl. Noch mehr Ungemach droht der Post, weil sie auch die Surf-Vorlieben der Österreicher von einem Partnerunternehmen auswerten lassen soll, wie das Nachrichtenmagazin „Addendum“ jüngst berichtete.

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