Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in Sachen Novomatic die Ermittlungen gegen den ehemaligen FPÖ- und späteren BZÖ-Politiker Peter Westenthaler eingestellt, wie Behördensprecherin Elisabeth Täubl am Dienstag mitteilte. Gegen den Ex-Politiker war in diesem Zusammenhang der Verdacht der Beteiligung am schweren Betrug und der Vorteilsannahme im Raum gestanden. Laut WKStA seien die Vorwürfe nicht beweisbar.
Die Anschuldigungen waren von Peter Barthold ausgegangen, einem ehemaligen Profifußballer und späteren Spiellokalbetreiber, der sich vom im Glücksspiel-Bereich engagierten Novomatic-Konzern aus dem Geschäft gedrängt gefühlt und dagegen vergeblich den Klagsweg beschritten hatte.
Barthold hatte behauptet, Westenthaler habe nach dem Ende seiner politischen Laufbahn von der Novomatic-Gruppe auf Basis eines „Scheinvertrags“ für Lobbying in den Jahren 2009 bis 2014 monatliche Zahlungen von 4000 Euro erhalten, die sich später auf 4500 Euro gesteigert und am Ende insgesamt rund 300.000 Euro ausgemacht hätten. Außerdem wären 2010 auf Ersuchen Westenthalers 60.000 Euro an eine BZÖ-eigene Gesellschaft geflossen, wobei es sich dabei ebenfalls um Novomatic-Gelder gehandelt habe.
Kläger laut WKStA „unglaubwürdig“
Diese von Westenthaler stets bestrittenen Vorwürfe waren laut WKStA-Sprecherin Täubl nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. Im 28-seitigen Einstellungsbeschluss der Behörde wird Barthold als „unglaubwürdig“ bezeichnet, dessen Angaben wären „in relevanten Teilbereichen durch objektive Beweisergebnisse widerlegt“.
Barthold hatte zur Untermauerung seiner Aussagen sogar eidesstattliche Erklärungen von drei Zeugen vorgelegt. Nach Ansicht der WKStA vermochten jedoch auch diese letztlich keinen eine Anklageerhebung rechtfertigenden Tatverdacht zu begründen. Weiters hatte Barthold Videos vorgelegt, die Geldübergaben dokumentieren sollten. Die WKStA befand, diesen sei insofern kein Beweiswert zu entnehmen, als darauf keine Geldübergaben zu sehen seien.
Hinsichtlich der 300.000 Euro wurden auch die Ermittlungen gegen Ex-Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt, Peter Barthold und die Novomatic selbst eingestellt. Bezüglich des Zahlungsflusses in Richtung BZÖ betrifft die Verfahrenseinstellung vorerst nur Westenthaler. Gegen Barthold wird laut WKStA-Sprecherin Täubl noch wegen Betrugs und schwerer Erpressung zulasten der Novomatic ermittelt.
Westenthaler ist auch die Fußfessel los
Westenthaler war im Vorjahr in einem Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000-Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ rechtskräftig wegen schweren Betrugs zu zwei Jahren teilbedingter Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Rund vier Monate verbüßte er im Gefängnis, ehe er in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln durfte. Ende Jänner wurde ihm schließlich die Fußfessel abgenommen.
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