Katias Kolumne

Thema Asyl – und womit Kickl Recht hatte …

Nachrichten
13.02.2019 11:55

Der grausame Messermord am Amtsleiter der Sozialhilfeabteilung in Dornbirn wirft nicht nur die Frage auf, wie jemand mit einem Aufenthaltsverbot ungehindert wieder nach Österreich einreisen konnte. Er lässt nun auch jene nach rechtlichen Konsequenzen rufen, die sich noch vor wenigen Wochen über ähnliche Forderungen des Innenministers empört haben.

Es ist ein Fall, der so niemals hätte passieren dürfen: Weil ein in Österreich geborener, türkischer Asylwerber offenbar zu lange auf die Auszahlung der Grundversorgung warten musste, erstach er den ihn betreuenden Beamten, einen zweifachen Familienvater, an seinem Arbeitsplatz. Und das, obwohl gegen den mutmaßlichen Mörder wegen mehrerer Strafdelikte bereits vor zehn Jahren ein Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengenraum verhängt wurde. Dennoch konnte er offenbar ungehindert wieder nach Österreich zurückkommen und einen Asylantrag stellen.

Für das 50 Jahre alte Opfer kam jede Hilfe zu spät, der Mann erlag noch an Ort und Stelle seinen schweren Verletzungen. (Bild: Dornbirner Seniorenbund, Maurice Shourot, krone.at-Grafik)
Für das 50 Jahre alte Opfer kam jede Hilfe zu spät, der Mann erlag noch an Ort und Stelle seinen schweren Verletzungen.

Nun herrscht parteiübergreifend - von blau bis grün - Fassungslosigkeit. Kaum einer begreift, wie jemand, der gar nicht hier sein dürfte, bei uns Asyl und Grundversorgung beantragen konnte. Niemand kann erklären, warum er trotz seiner Gefährlichkeit auf freiem Fuß war und letztendlich kaltblütig morden konnte. Es scheint rechtliche Lücken zu geben, deren Schließung jemand dringend einmahnen sollte.

Rechtsstaat vor dem Aus?
Rückblick. Die Aufregung war groß, als Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) im vergangenen Monat nach einer Serie an Morden Verschärfungen des Asylgesetzes in Hinblick auf Straffällige forderte und sagte: „Ich habe es satt, dass wir mit einer Situation konfrontiert sind, wo Menschenrechte und internationale Vereinbarungen diejenigen schützen, die unseren Rechtsstaat mit Füßen treten, und diejenigen auf der Strecke bleiben, die österreichische Staatsbürger sind.“ Aussagen wie diese empörten und riefen jene auf den Plan, die sich genüsslich in Wortklauberei ergingen und den Rechtsstaat vor dem Abgrund sahen.

(Bild: APA/Roland Schlager)

Freilich kann man monieren, dass die Wortwahl des Innenministers über unsere Rechtsstaatlichkeit einmal mehr ungeschickt, unpräzise und - ob nun bewusst oder unbewusst - missverständlich war. Diese Beurteilung ist ein Fall für Kommunikationsexperten.

Reden wir über den Inhalt, nicht über den Absender
Hingegen ist es in der Sache völlig richtig, sich regelmäßig und insbesondere nach einem solch schrecklichen Anlassfall die Frage zu stellen, ob es Lücken in den bestehenden Gesetzen und internationalen Vereinbarungen gibt, die es zum Schutz aller zu schließen gilt. Kein Gesetz ist so sakrosankt, dass man nicht zumindest darüber diskutieren darf. Seine Gesetze von Zeit zu Zeit einer Revision zu unterziehen, ist weder verboten noch undemokratisch.

(Bild: thinkstockphotos.de)

Im Gegenteil: Will sich ein Rechtsstaat ernst nehmen, muss er auch die Fähigkeit der Korrektur besitzen. Gerade der grausame Fall von Dornbirn zeigt, dass die Rechtslage betreffend straffällig gewordener Asylwerber offenbar nicht eindeutig genug ist und nachgeschärft werden muss. Unabhängig davon, wer derjenige ist, der das Thema anspricht. Auch, wenn dieser Jemand Herbert Kickl ist.

Katia Wagner

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