Nach Amtsleiter-Mord

„Behörden-Warnungen aus Vorarlberg ernst nehmen“

Vorarlberg
14.02.2019 10:57

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) kritisiert das Innenministerium dafür, dass im Fall des getöteten Sozialamtsleiters der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn eine Warnung der Landesbehörde „relativ leichtfertig mit Zurechtweisungen abgetan“ worden sei. Man habe es abgelehnt, den 34-jährigen Verdächtigen in Vorarlberg aufzunehmen. Wallner verlangte, „Behördenwarnungen aus Vorarlberg ernst zu nehmen“.

Der Landeshauptmann wolle aber keine Schuldzuweisung vornehmen, sagte er gegenüber den „Vorarlberger Nachrichten“, „auch nicht an das Innenministerium, obwohl Behördenabläufe verbesserungsfähig sind, wie wir gesehen haben“. Eine Beamtin im Innenministerium habe eine andere Einschätzung getroffen als die Behörde vor Ort, die den Fall besser kenne - „das stört mich“. Die Gesamtbeurteilung vor Ort habe nicht das Gewicht bekommen, das sie haben sollte, befand der Vorarlberger Regierungschef.

Landesrat Christian Gantner (li.) und Landeshauptmann Markus Wallner. (Bild: APA/DIETMAR STIPLOVSEK)
Landesrat Christian Gantner (li.) und Landeshauptmann Markus Wallner.
Der Leiter der Sozialabteilung an der BH Dornbirn wurde 2019 brutal ermordet. (Bild: APA/STIPLOVSEK DIETMAR)
Der Leiter der Sozialabteilung an der BH Dornbirn wurde 2019 brutal ermordet.

„Es sind schon Spielräume da“
Wie berichtet, war der mutmaßliche Täter kein unbeschriebenes Blatt. So war der Verdächtige wegen mehrerer Delikte, etwa Einbrüchen, in der Vergangenheit mehrfach in Erscheinung getreten - und der Polizei daher längst kein Unbekannter mehr. 2009 wurde schlussendlich ein Aufenthaltsverbot gegen den türkischen Staatsbürger erlassen, woraufhin er aus Österreich ausreiste. „Gegen den Verdächtigen bestand seither ein unbefristetes Rückkehrverbot für den Schengenraum“, hieß es am Donnerstag. Doch der Mann kehrte zurück, neun Jahre später, reiste offenbar im Jänner privat und illegal ins Land ein.

(Bild: APA/Maurice Shourot)
Tatort Dornbirn (Bild: Maurice Shourot)
Tatort Dornbirn

In Bezug auf die Lehren aus der tödlichen Gewalttat stellte Landeshauptmann Wallner gegenüber den „Vorarlberger Nchrichten“ fest, dass es gelte, im nationalen Recht alles auszuschöpfen und gegebenenfalls im Fremdenrecht und Aufenthaltsrecht etwas zu ändern. Es sei unverständlich, wieso der mutmaßliche Täter „mit dieser Strafakte und einem Aufenthaltsverbot“ nicht habe in Schubhaft, Beugehaft oder Sicherheitsverwahrung genommen werden können. „Es hält uns auch niemand davon ab, Asylbescheide innerhalb von wenigen Tagen zu erstellen. Es sind schon Spielräume da“, so Wallner.

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