Präferenzen gesammelt

Datenschutzbehörde prüft Strafverfahren gegen Post

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14.02.2019 12:20

Die österreichische Datenschutzbehörde prüft die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Post. Dass der Konzern beim Datensammeln gegen geltende Gesetze verstoßen hat, hat die Behörde bereits festgestellt. Unabhängig davon kann jedoch ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. Eine Entscheidung soll binnen zwei Wochen fallen, wie der Vizechef der Datenschutzbehörde, Matthias Schmidl, am Donnerstag mitteilte.

Die Datenschutzgrundverordnung sieht bei Verstößen empfindliche Geldstrafen vor, die im Extremfall bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen können. Derzeit ist allerdings noch nicht klar, ob die Datenschutzbehörde ein Strafverfahren einleitet. Sollte es dazu kommen, müsste geklärt werden, wer für die Verstöße verantwortlich war, ob diese vorsätzlich oder fahrlässig erfolgten und ob es sich um schwerwiegende oder mindere Verstöße handelt, erklärte Schmidl. Bei geringfügigen Verstößen kann es die Behörde auch bei einer Verwarnung belassen.

(Bild: Christian Stemper für Österreichische Post AG)

Bereits am Dienstag hatte die Datenschutzbehörde bekannt gegeben, dass die Post aus ihrer Sicht gegen den Datenschutz verstoßen hat, weil sie die Parteipräferenzen der Österreicher geschätzt und diese Daten für Marketingzwecke verwendet hat. Die Post hat nun vier Wochen (bis 11. März) Zeit, um gegen diese Entscheidung Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Ein etwaiges Verwaltungsstrafverfahren würde nach Angaben der Behörde aber unabhängig von dieser Berufung laufen.

Beispiel eines Datensatzes, wie ihn die Post verwendet (Bild: Post AG)
Beispiel eines Datensatzes, wie ihn die Post verwendet

VKI empfiehlt rasches Auskunftsersuchen
 Der Verein für Konsumenteninformation empfiehlt indes allen Österreichern, sich rasch zu informieren, ob man selber betroffen ist. Man könne die Löschung von Daten oder sogar Schadenersatz verlangen. Auf der VKI-Homepage gibt es ein Muster-Schreiben für Auskunftsersuchen (http://url.verbraucherrecht.at/post/).

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