2 Bekannte als Opfer

Attacke mit Klappmesser: Täter wird eingewiesen

Oberösterreich
15.02.2019 17:12

Ein psychisch Kranker (29) ist am Freitag in Linz wegen einer Messerattacke auf zwei Bekannte vor Gericht gestanden. Die Geschworenen sahen einen Mordversuch und eine versuchte absichtlich schwere Körperverletzung. Da der Mann zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig war, folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung in eine Anstalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 5. Oktober hatte der 29-Jährige einen Koch und einen weiteren Bekannten in Linz besucht. In der Wohnung des Kochs nahmen sie Drogen, anschließend legten sich der mutmaßliche Täter und der Bekannte nieder. Der dritte bereitete eine Stelze zu und ging anschließend noch einkaufen.

Als er abends in seine Wohnung zurückkam, weckte er laut eigener Aussage den psychisch Kranken. Dieser habe gemeint, dass ihm Geld und Drogen fehlen würden, und verdächtigte offenbar den Koch. Es kam zu einer Rauferei, wodurch auch der noch Schlafende aufwachte. Er mischte sich in den Kampf ein, in weiterer Folge habe der 29-Jährige ein Klappmesser gezückt und sei auf die beiden losgegangen. Einer erlitt vier Schnitte an Hals und Schulter, der andere eine Wunde am Unterarm.

(Bild: Jürgen Radspieler (Symbolbild))

„Wollte ihm Denkzettel verpassen
„Es war definitiv kein versuchter Mord“, beteuerte der Betroffene vor Gericht. Er habe den Bekannten mit dem Messer „nur einen Denkzettel verpassen“ wollen. Seine Verteidigerin sprach von „eklatanten Widersprüchen der Opfer“ zum Tathergang. Für sie habe ihr Mandant „niemals einen Vorsatz“ gehabt, sondern nur mit dem Messer „herumgefuchtelt“.

Der Staatsanwalt hingegen erklärte, der psychisch Kranke „wollte töten“. Er sei „gefährlich“, denn er könne „jederzeit jeden in seine gesamtheitliche Verschwörung einbinden“, begründete er den Antrag auf eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

(Bild: APA/GERT EGGENBERGER (Symbolbild))

Von ambulanter Behandlung abgeraten
Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner hatte sich auch dagegen ausgesprochen, den mutmaßlichen Täter nur bedingt einzuweisen. Denn der 29-Jährige leide nicht nur an unheilbarer paranoider Schizophrenie, sondern sei auch seit seinem 16. Lebensjahr schwer drogenabhängig. Dass seine gravierenden Probleme ambulant in den Griff zu bekommen wären und damit eine weitere Gefährdung für andere auszuschließen sei, bezweifelte sie.

Zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig
Im Sommer 2018 war die Krankheit ausgebrochen. Der junge Mann hörte Stimmen im Boden seiner Wohnung und war überzeugt, Nachbarn hätten ihm, als er schlief, eine „intelligente Flüssigkeit“ ins Ohr geträufelt, um ihn willfährig zu machen. „Aus den Trugwahrnehmungen wird ein Wahn bis hin zu einem Welterklärungsmodell“, erläuterte die Gutachterin dem Gericht den Krankheitsverlauf. So habe der 29-Jährige dann auch zu seiner eigenen Sicherheit immer ein Messer mit sich geführt, sagte er ihr. Zum Zeitpunkt der Tat war der Mann mit Drogen vollgepumpt, wie Urin- und Blutprobe ergaben, aufgrund seiner Erkrankung war er nicht zurechnungsfähig, machte Kastner klar.

Der Wahrspruch der acht Geschworenen fiel einstimmig aus. Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes, den an paranoider Schizophrenie Erkrankten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Die Verteidigung gab keine Erklärung ab und nahm sich drei Tage Bedenkzeit.

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