Der Bundesverwaltungsgerichtshof (BVwG) hat der Meinl Bank eine Strafe von 500.000 Euro aufgebrummt und damit eine Entscheidung der Finanzmarktaufsicht (FMA) aus dem Jahr 2016 bestätigt. Die Strafe ist rechtskräftig. Die Meinl Bank will aber dagegen Revision einlegen.
2016 hat sich die Meinl Bank wegen eines Strafbescheids der FMA beim BVwG beschwert. Die Aufsicht hatte damals „Verfehlungen gegen die Vorschriften zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung“ festgestellt und eine Strafe verhängt, heißt es in einem „Standard“-Zeitungsbericht.
Der BVwG hat die Entscheidung der FMA nun bestätigt und eine Strafe von 500.000 Euro verhängt, gab die Aufsichtsbehörde auf ihrer Homepage am Donnerstag bekannt. Die Strafe ist rechtskräftig, der Privatbank steht nun noch das Rechtsmittel der ordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof zur Verfügung. Insidern zufolge will die Meinl Bank von diesem Recht Gebrauch machen, schreibt der „Standard“.
Anklage gegen Julius Meinl wegen Untreue erhoben
MItte Dezember erhob die Staatsanwaltschaft Wien gegen den Banker Julius Meinl und die früheren Vorstände der Meinl Bank Peter Weinzierl und Günter Weiß Anklage wegen Untreue zum Nachteil der Meinl Bank. Den Angeklagten wird vorgeworfen, die Meinl Bank um 883.500,07 Euro geschädigt zu haben. Die Bank wies die Vorwürfe in der nicht rechtskräftigen Anklage zurück. Der Personenschutz für wesentliche Mitarbeiter sei bei Unternehmen weltweit üblich, nur bei der Meinl Bank werde das kriminell gewertet, verteidigte sich die Bank. Das sei eine „gezielte Maßnahme der Staatsanwaltschaft gegen eine Einzelperson aus klar antisemitischen Motiven.“
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