Tat mit Handy gefilmt

Nur vier Monate Haft für 14-jährigen Vergewaltiger

Wien
20.02.2019 06:26

„Wie kommt man auf die Idee, auf diese Weise seinen ersten Sex zu haben?“, ist ein 14 Jahre alter Bub am Dienstag am Wiener Landesgericht gefragt worden. Der Bursche hatte sich am 17. September 2018 mit einer Mitschülerin getroffen, diese in einen Aufzug gedrängt und das gleichaltrige Mädchen vergewaltigt. Anschließend zwang er sie noch zum Oralverkehr. Doch damit nicht genug: Den erzwungenen Sex ließ er von einem Freund, der ihn zu dem Treffen begleitet hatte, mitfilmen. Das Video machte anschließend die Runde an der Schule. Das Urteil: Der 14-jährige Vergewaltiger erhielt zwei Jahre Haft, davon aber nur vier Monate unbedingt.

Der 15-Jährige hatte ihm geholfen, das Mädchen zu fixieren, ihr den Mund zugehalten, damit sie nicht schreien konnte, und ihm ein Kondom überreicht. Das auf einem Smartphone abgespeicherte Video zeigte der 14-Jährige an seiner Schule herum, wo sich die Tat in Windeseile verbreitete. Als die Direktorin der Neuen Mittelschule davon Wind bekam, erstattete sie Anzeige. Die Betroffene hatte von der Vergewaltigung - vermutlich aus Scham - nicht einmal ihrer Mutter erzählt.

Die beiden Burschen wurden am 23. November 2018 festgenommen. Seither saßen die äußerlich und in Bezug auf ihre geistige Reife ausgesprochen kindlich wirkenden Jugendlichen in U-Haft. Der 14-Jährige erhielt nun wegen Vergewaltigung zwei Jahre Haft, davon vier Monate unbedingt. Der um ein Jahr ältere Mitangeklagte kam als Beitragstäter mit 15 Monaten auf Bewährung davon. Die Urteile sind rechtskräftig.

(Bild: APA/Roland Schlager)

Gewaltpornos konsumiert
Die zwei waren vor einem Schöffensenat umfassend geständig. Auf die Frage des vorsitzenden Richters Norbert Gerstberger nach dem Warum meinte der 14-Jährige zunächst: „Weiß ich nicht.“ Er habe Pornos geschaut. Den jugendgerichtlichen Erhebungen zufolge soll es sich dabei hauptsächlich um Gewaltpornos gehandelt haben.

„Es war nicht geplant, dass wir sie vergewaltigen“, betonte der 14-Jährige. „Was dann?“, hakte der Richter ein. - „Dass es normal wird.“ - „Hattest du den Eindruck, dass das Mädchen es da im Lift wollte?“ - „Nein. Sie hat gesagt, sie will das nicht“, räumte der Angeklagte ein. „Warum hast du nicht aufgehört?“, forschte der Richter. Er erhielt zunächst keine Antwort. - „Wolltest du das jetzt einfach erleben?“ - „Ja.“ Laut Anklage ließ der 14-Jährige erst von dem Mädchen ab, als es zubiss.

Kein Kontakt zum Vater, Mutter in Haft
Beide Angeklagten weisen ein schwieriges familiäres Umfeld auf. Die aus Mazedonien stammenden Eltern des 14-Jährigen hatten sich zwei Jahre nach seiner Geburt getrennt. Zum Vater gibt es seither keinen Kontakt. Der Vater des 15-Jährigen lebt wiederum seit mehreren Jahren in Paris, die Mutter befindet sich in Haft. Um den Buben, der sechs Halbgeschwister hat, kümmern sich die Großmutter und das Jugendamt. „Ihm hat bisher nie jemand gesagt, was richtig und was falsch ist“, bemerkte sein Verteidiger Philipp Winkler. Beiden Angeklagten sei bis zu ihrer Inhaftierung gar nicht bewusst gewesen, „was sie da aufgeführt haben“.

(Bild: APA/GERT EGGENBERGER (Symbolbild))

Komplize kommt mit Bewährung davon
Bei der Strafbemessung fielen die geständige Verantwortung der Buben, ihre bisherige Unbescholtenheit und die Bereitschaft, sich einer Therapie zu unterziehen, mildernd ins Gewicht. Der 15-Jährige kam bei einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren mit einer gänzlichen Bewährungsstrafe davon - eine Sanktion, die, sollten die Pläne der Regierung zur Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten, insbesondere Vergewaltigung, umgesetzt werden, zukünftig nicht mehr infrage käme, sofern Jugendliche davon nicht ausgenommen werden.

Auch Haupttäter bald wieder frei
Beim Haupttäter hielt der Senat einen unbedingten Strafteil von vier Monaten für ausreichend, obwohl ihm die „heimtückische Begehungsweise“ - er hatte dem Mädchen eine bloße Aussprache vorgemacht - erschwerend angerechnet wurde. Unter Berücksichtigung der in der U-Haft abgesessenen Zeit, die auf die verhängte Strafe anzurechnen ist, dürften sich die Gefängnistore auch für den 14-Jährigen in wenigen Tagen öffnen.

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