Karl Lagerfeld war unverheiratet und kinderlos. Nach dem Tod des großen Designers fragen sich daher viele: Erbt jetzt seine Katze „Choupette“ sein Multi-Millionen-Euro-Vermögen?
Wie hoch das Vermögen ist, das Karl Lagerfeld in seiner Karriere angehäuft hat, ist nicht bekannt. Ein Schätzwert des „Manager Magazins“ aus dem Jahr 2018 lautet allerdings 400 Millionen Euro. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem Aktienbesitz, Unternehmenswert, Grundbesitz, Immobilien sowie Kunstsammlungen. Doch wer erbt nach dem Tod des Modezaren am Dienstag das Vermögen? Immerhin war Lagerfeld ledig und hatte keinen Nachwuchs.
„Ich habe keine Familie“
„Ich habe keine Familie“, meinte der Designer einst in einem Interview. „Ich habe eine Schwester in Amerika, die ich seit 40 Jahren nicht gesehen habe. Ihre Kinder haben mir nie eine Weihnachtskarte geschickt.“
Martha Christiane Johnson bestätigte später die Funkstille zu ihrem Bruder. Ihr Wunsch, Lagerfeld eines Tages wiederzusehen, erfüllte sich jedoch nicht: Johnson starb 2005. Sie hinterließ drei Kinder, ein weiterer Sohn von Lagerfelds Schwester starb im Alter von 18 Jahren bei einem Motorradunfall. Eine weitere Halbschwester Lagerfelds ist laut dem Designer ebenfalls bereits verstorben.
Sein Patensohn und seine Muse wohl als Erben
Eine Familie sei eine Wahl, keine Verpflichtung, meinte der Designer - und folgte seinem eigenen Credo. Für insgesamt sieben Kinder übernahm „König Karl“ eine Patenschaft. Sein Liebling: Hudson Kroenig (12), den Lagerfeld liebevoll „Prinz“ nannte. Er ist der Sohn seiner Muse Brad Kroenig, den Lagerfeld einst entdeckte und zum Star machte, und dessen Ehefrau Nicole. Seit 2011 läuft Hudson in den Chanel-Shows über den Laufsteg - oft an der Hand des Designers.
„Ich sehe sie wie eine Familie“, sagte Lagerfeld einst über die Kroenigs. „Es gut, Söhne zu haben, aber ohne die unangenehmen Probleme, die Söhne schaffen können.“ Dass Hudson und sein Vater einen Teil des Lagerfeld-Vermögens erben werden, scheint daher nicht unwahrscheinlich.
Geht Teil des Vermögens auch an „Choupette“?
Ob Karl Lagerfeld auch „Choupette“, seine weiße Birma-Katze mit den blauen Augen, in seinem Testament bedacht hat? Eines ist klar: Nach dem Tod ihres „Herrchens“ ist für ihr Auskommen gut gesorgt. Immerhin ist „Choupette“ selbst ein Star, hat auf Instagram nicht weniger als 122.000 Anhänger. Dazu kommen Millioneneinkünfte durch ein Buch und Werbeverträge, die Lagerfeld dem Tier vollständig überließ.
Bereits mehr als drei Millionen Euro durch Werbeverträge
„Choupette“ sei „ein reiches Mädchen“, sagte Lagerfeld einmal über seine Katze. „Sie hat ihr eigenes kleines Vermögen. Wenn mir etwas zustößt, wird die Person, die sich um sie kümmern muss, keine Not leiden.“ Diversen Quellen zufolge soll das Tier bereits mehr als drei Millionen Euro mit Werbeverträgen eingenommen haben.
Und der Designer deutete in der Vergangenheit zudem an, dass er seiner geliebten Katze nach seinem Tod auch einen Teil seines Vermögens hinterlassen werde. Nach deutschem Recht sei das sogar möglich, berichtete „Le Figaro“. Jedenfalls dann, wenn die Birma-Katze durch einen Verein oder eine Stiftung zum Erben ernannt würde.
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