Das existenzbedrohende „Kuh-Urteil“ gegen einen Tiroler Almbauern ruft auch die Politik auf den Plan. Die Landwirtschaftsministerin reagiert mit Empörung und Unverständnis. „Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, wie es zu solchen Entscheidungen kommt“, kritisiert Elisabeth Köstinger (ÖVP) das Gericht scharf.
Die Agrarministerin, selbst Kind einer Bauernfamilie, stellt zwar „außer Frage, dass dieser Todesfall tragisch ist“. „Das Urteil und natürlich auch die Höhe der Summe von rund 500.000 Euro halte ich trotzdem für höchst gefährlich.“
„Weiden sind kein Freilichtmuseum“
Heftige Kritik übt auch NÖ-Agrarlandesrat Stephan Pernkopf: „Unsere Weiden sind kein Freilichtmuseum, sondern knochenharter Arbeitsplatz sowie Produktionsstätte für wertvolle regionale Lebensmittel unter freiem Himmel. Dessen muss sich jeder bewusst sein, egal, ob er zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs ist. Es gilt Eigenverantwortung. Daher volle Unterstützung für die Almbauern.“
Und Bauernbund-Boss Georg Strasser: „Bei aller Tragik dieses Todesfalls, aber dass das Vieh Hunde als Bedrohung empfindet, ist seit Jahren bekannt.“
Gebannt warten die heimischen Landwirte jetzt auf ein (anderes) Urteil in zweiter Instanz! Sie hoffen auf eine praxisnähere Rechtssprechung. Erst dann wolle man über eine etwaige Gesetzesänderung nachdenken, um die traditionelle Almwirtschaft zu retten.
Freies Wegerecht gilt nicht auf Weidealmen
Wie berichtet, soll ein Tiroler Bauer fast eine halbe Million Euro Schadenersatz zahlen, weil seine Herde eine Touristin mit Hund zu Tode getrampelt hatte. Zusätzliche Brisanz: Während im Wald freies Wegerecht verankert ist, gilt das auf landwirtschaftlich genutzten Almen nicht generell. Wanderer wurden bisher von den Bergbauern also „wohlwollend geduldet“ - und könnten in letzter Konsequenz mit Zäunen ausgesperrt werden! Damit hat ein Tiroler Bauer schon begonnen ...
Mark Perry und Christoph Budin, Kronen Zeitung
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